Beteiligung an Studiengängen
Beteiligung des Fachgebiets Philosophie an Studiengängen der
Technischen Universität Kaiserslautern
ACHTUNG! Diese Informationen sind "nach bestem Wissen und Gewissen" zusammengestellt. Bitte
setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Informationen benötigen. Vielen Dank.
Promotionsstudium Philosophie
Promotionen werden bevorzugt zu interdisziplinären Fragen zwischen Philosophie
und Naturwissenschaft oder Technik vergeben.
Lehramt an Gymnasien
2-4 SWS Studium philosophischer Grundlagen (§6 Abs. 2 Nr. 5 der Landesprüfungsordnung)
Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge in den Naturwissenschaften oder Technikwissenschaften
Das Fachgebiet Philosophie bietet Veranstaltungen für Bachelor und Master an. Informieren Sie sich bitte über unser genaues Angebot in den jeweiligen Prüfungsordnungen Ihres Faches.
Studierende der Naturwissenschaften oder Technik (Diplomstudiengänge)
Übersicht über die Wahlmöglichkeit von Veranstaltungen des
Fachgebietes Philosophie im Rahmen einer Diplomhauptprüfung nach der
derzeit gültigen Diplomprüfungsordnung:
- Maschinenwesen
- 6 - 8 SWS (davon 4 im Grundstudium und 2 - 4 im Hauptstudium); Kategorie: Wpfl.-Fach aus dem
Veranstaltungsangebot anderer Fachbereiche (§ 19 Abs. 4 DPO)
- Wirtschaftsingenieurwesen
- Bis 8 SWS; Kategorie: freie Wahlpflichtfächer, benoteter und
unbenoteter Schein (Anhang II Nr. 2 u. 3 DPO)
- Elektrotechnik
- Anzahl der SWS (ca. 8-14) abhängig vom gewählten Studienmodell; Kategorie: Schein, Scheine aus dem Gesamtangebot der
Universität (§ 16 und Anhang C der DPO)
- Informationstechnik
- Anzahl der SWS (ca. 8-14) abhängig vom gewählten Studienmodell; Kategorie: Schein, Scheine aus
dem Gesamtangebot der Universität (§ 16 und Anhang C der DPO)
- Architektur
- Keine Angabe über Anzahl der SWS; Kategorie:
Wahlpflichtfach, Beschluß des Prüfungsausschusses
erforderlich (§ 20 Abs. 2 DPO)
- Raum- und Umweltplanung
- Keine Angabe über Anzahl der SWS;
Kategorie: Wahlpflichtfach, Beschluß des Prüfungsausschusses
erforderlich (§ 20 Abs. 3 DPO)
- Bauingenieurwesen
- Keine Angabe über Anzahl der SWS; Kategorie:
Wahlpflichtfach, Beschluß des FBR erforderlich (§ 24 Abs. 2
Nr. 4 DPO)
- Chemie (nur Diplom, nicht Lebensmittelchemie!)
- Keine Angabe über Anzahl der SWS; Kategorie: Zusatzfach
nach § 17 Abs. 5 DPO, Beschluß des Prüfungsausschusses
erforderlich
Philosophie kann in den folgenden Diplomstudiengängen als Nebenfach gewählt werden:
- Biologie
- 10 SWS; Kategorie: Nichtbiologisches Nebenfach im
Hauptstudium, gemäß Beschluß des FBR vom Februar 2001
- Mathematik
- Kategorie: Nebenfach (im Hauptstudium)
- Physik
- 6 SWS; Kategorie: Nebenfach (nur im Hauptstudium für die Vertiefungsrichtungen Experimentalphysik und Theoretische Physik)
- Informatik
- 8 SWS; Kategorie: Schein; Allgemeine Grundlagenfächer
Fachgebiet Philosophie;
Wolfgang Neuser,
neuser@rhrk.uni-kl.de
Letzte Änderung: 1. Februar 2010