Allgemein
§
1969 Gründung des „Freundeskreis der Universität
Kaiserslautern e.V.“
§
Gründungsvorsitztender: Dipl.-Ing. Karl Werner
Kieffer †
§
1969 –
1980 1. Vorsitzender Dipl.-Ing.
Karl Werner Kieffer †
§
1980 – 1993
1. Vorsitzender: Dr. Axel
Wiesenhütter
§
ab 1993
1.Vorsitzender: Kurt Lechner
§
Über 1200 Mitglieder und mehr als 130 Firmen
§
Alumni-Vereinigungen einzelner Fachbereiche
innerhalb des Freundeskreises:
Alumni-Verein
„Bauingenieure in Kaiserslautern“
Alumni-Verein
Kaiserslauterer Informatiker
Alumni-Vereinigung des
Fachbereichs Chemie
Alumni-Vereinigung
des Fachbereiches Maschinenbau und Verfahrenstechnik
Alumni-Vereinigung
Kaiserslauterer Wirtschaftsingenieure
Ziele
§
Integration der Universität und ihrer
Angehörigen in Stadt und Region
§
Unterstützung der Hochschule in Bereichen, wo
öffentliche Mittel nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stehen
Maßnahmen und Aktivitäten
§
Organisation und Förderung von international
bedeutsamen Fachtagungen, Vortragsreihen und kulturellen Veranstaltungen
§
Förderung verschiedener Einrichtungen,
Veranstaltungen und Exkursionen
§
Einrichtung eines Härtefonds für Studierende
§
Verleihung von Preisen für hervorragende
Leistungen
§
Förderung von Universitätstagen
§
Unterstützung der Bibliothek
§
Übernahme von Ausfallbürgschaften
§
Hilfe bei Planung und Durchführung des
energiesparenden Studentenwohnheimes ESA
§
Finanzielle Hilfe beim Bau des Internationalen
Begegnungszentrums (Einweihung 1990)
Vorsitzender
Kurt Lechner
Notar
Eschenweg
7
67661 Kaiserslautern
Stellv. Vorsitzender
Dr. Klaus Weichel
Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Postfach 1320
67655 Kaiserslautern
Schatzmeister
Karl-Heinz
Dielmann
Vorsitzender
des Vorstandes
Der Stadtsparkasse Kaiserslautern
Stiftsplatz 10
67655 Kaiserslautern
Schriftführer und Geschäftsführung
Dr. Erich Gaißer
Schellingstraße 9
67663
Kaiserslautern
Dr. Hellwig Sillem
Auf der Köppel II/18
67098 Bad Dürkheim
Dipl.-Betriebsw. Gabi Skipiol
Dessauer Str. 6
67663 Kaiserslautern
Dr. Axel Wiesenhütter
Geschäftsführender Gesellschafter der Schuster & Sohn
Kommandit
Gesellschaft (KG)
Kohlenhofstraße 10-12
67663 Kaiserslautern
vom 1. Januar 1993
Die Satzung finden Sie hier auch als
PDF-Format.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen
„Freundeskreis der Universität Kaiserslautern e.V.“. Er hat seinen Sitz in
Kaiserslautern.
§ 2 Zweck
Der Verein hat den Zweck,
ideell und materiell
1. Ausbau und Bestand der Universität Kaiserslautern zu fördern und
2. Lehrkörper und Studierende in ihren wissenschaftlichen Bestrebungen sowie
ihre Verbindung untereinander und zur Öffentlichkeit zu unterstützen
Unterstützungs- und förderungswürdige Zwecke sind u.A.:
a) Öffentlichkeitsarbeit für die Universität
b) Hilfeleistungen bei der Erweiterung der Universität
c) Zuwendungen an Einrichtungen der Universität oder der Studentenschaft und an
einzelne geeignete Studierende.
d) Förderung der Forschung und Lehre
Die Zwecke des Vereins sind
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung. Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder wird für ihre
Tätigkeit keine Vergütung gewährt. Die Mitglieder des Vereins erhalten keinen
Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein darf niemanden durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Alle Leistungen des Vereins erfolgen freiwillig, ein Rechtsanspruch auf sie
besteht nicht.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins
können Einzelpersonen, Firmen, Vereine, Körperschaften und sonstige
Vereinigungen werden.
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärungen und deren
Annahme durch den Vorstand erworben.
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich im besonderen Maße um die
Zwecke des Vereins verdient gemacht hat.
Die Mitgliedschaft endet:
1. durch Tod
2. durch schriftliche Austrittserklärung, die jedoch erst zum Schluss des
Geschäftsjahres wirksam wird
3. durch förmliche Ausschlusserklärung des Vorstandes. Der Ausschluss ist
insbesondere dann möglich, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten dem Ansehen
und dem Zweck des Vereins in erheblichem Maße geschadet hat, oder wenn es trotz
wiederholter Aufforderung seinem Mitgliedsbeitrag nicht zahlt. Gegen den
Beschluss kann innerhalb von drei Monaten die Mitgliederversammlung angerufen
werden.
Bei Beendigung der
Mitgliedschaft werden keine Geld- oder Sachleistungen erstattet.
§ 4 Einkünfte
Die Einkünfte des Vereins bestehen aus
1. Mitgliedsbeiträgen
2. Spenden
3. Erträgnissen des Vereinsvermögens
Die Festsetzung der jährlichen Beiträge wird der Selbsteinschätzung der
Mitglieder überlassen. Doch wird von Einzelpersonen ein Jahresbeitrag von
mindestens 15 EUR (Studenten und Schüler mindestens 5 EUR), von Körperschaften,
Vereinigungen und wirtschaftlichen Unternehmungen ein solcher von mindestens
50 EUR erwartet. Die Beiträge sind im April jeden Jahres fällig. Die Mitglieder
werden bei ihrem Eintritt gebeten, den Jahresbeitrag, den sie zu leisten bereit
sind, bekannt zugeben.
Die Mittel des Vereins müssen ausschließlich und unmittelbar für die in § 2
erwähnten Zwecke verwendet werden.
Die Einnahmen und Ausgaben sind in einer den steuerlichen Bestimmungen
hinsichtlich der Gemeinnützigkeit entsprechenden Weise ordnungsgemäß
aufzuzeichnen.
Über die Anlage des Vermögens und der Erträgnisse entscheidet der Vorstand.
§ 5 Organe
Organe des Vereins sind
1. der Vorstand und das Kuratorium
2. die Mitgliederversammlung
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern:
Dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem
Schriftführer und drei Beisitzern.
Der Vorstand, mit Ausnahme des stellvertretenden Vorsitzenden, wird durch die
Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt und bleibt im Amt
bis zur Neuwahl, die aus besonderen Gründen auch vorzeitig erfolgen kann.
Stellvertretender Vorsitzender ist kraft Amtes der jeweilige Oberbürgermeister
der Stadt Kaiserslautern.
Der Präsident der Universität Kaiserslautern nimmt an den Sitzungen des
Vorstandes mit beratender Stimme teil.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder
vertreten.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte
§ 7 Kuratorium
Dem Kuratorium sollen Persönlichkeiten angehören,
die bereit und in der sind, die Ziele des Freundeskreises besonders zu fördern.
Das Kuratorium berät und unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner
satzungsgemäßen Aufgaben.
Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Vorstand auf die Dauer von fünf
Jahren berufen.
Das Kuratorium wird bei Bedarf oder auf Antrag von mindestens vier seiner
Mitglieder vom Vorsitzenden zu gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand
einberufen.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung
ist das oberste Organ des Vereins.
Sie wird vom Vorstand mindestens jährlich einmal berufen. Die Einberufung mit
Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt durch einfachen Brief. Die Einladung ist
zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung abzusenden, wobei zur Wahrung das
Datum der Aufgabe zur Post maßgeblich ist.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mir einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder gefasst. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift zu
fertigen, welche von zwei Vorstandmitgliedern zu unterschreiben ist.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden unter Angabe
der Tagesordnung einzuberufen, wenn dies von mindestens drei Mitgliedern des
Vorstandes oder einem Viertel der Vereinsmitglieder unter Angabe des Grundes
beantragt wird.
§ 9 Entlastung
Die jährliche
Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes, sobald
über die Geschäfts- und Kassenführung des vergangenen Jahres Bericht erstattet
und die Rechnungslegung nachgeprüft worden ist. Die Kassenprüfer werden von der
Mitgliederversammlung bestimmt.
§ 10 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 11 Auflösung
Über die Auflösung des
Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit
§ 12 Liquidation
Im Falle der Auflösung des Vereins ist das Vermögen
der Universität Kaiserslautern zu übertragen
§ 13 Sonstiges
Außer der vorstehenden
Satzung gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Satzung ist am 27. Oktober 1969 errichtet.
Geändert durch die Mitgliederversammlung am 12.11.1970, am 28.8.1971, am
26.5.1977, am 2.6.1981 und am 24.5.1984.
Konto-Nr. 000 130 005
Stadtsparkasse Kaiserslautern
BLZ 540 501 10
...befindet sich im Aufbau...
Anschrift
Freundeskreis der
Universität Kaiserslautern
Gottlieb-Daimler-Straße 47
67663 Kaiserslautern
Mitgliedschaft
Ein
Beitrittsformular im PDF-Format finden Sie hier.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Selbsteinschätzung der Mitglieder
bestimmt.
Der Beitrag von
EUR 50.- für Firmen
EUR 15.- für Einzelmitglieder
EUR 5.- für Jugendliche und Studenten
sollte dabei nicht unterschritten werden. Im Regelfall liegen die Beiträge
höher.