Der Freundeskreis der Universität Kaiserslautern e.V.

 

 

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Über den Freundeskreis

 

Allgemein

 

§          1969 Gründung des „Freundeskreis der Universität Kaiserslautern e.V.“

§          Gründungsvorsitztender: Dipl.-Ing. Karl Werner Kieffer

§          1969 – 1980  1. Vorsitzender Dipl.-Ing. Karl Werner Kieffer

§          1980 – 1993  1. Vorsitzender:  Dr. Axel Wiesenhütter

§          ab 1993          1.Vorsitzender: Kurt Lechner

§          Über 1200 Mitglieder und mehr als 130 Firmen

§          Alumni-Vereinigungen einzelner Fachbereiche innerhalb des Freundeskreises:

 

Alumni-Verein „Bauingenieure in Kaiserslautern“

Alumni-Verein Kaiserslauterer Informatiker

Alumni-Vereinigung des Fachbereichs Chemie

Alumni-Vereinigung des Fachbereiches Maschinenbau und Verfahrenstechnik

Alumni-Vereinigung Kaiserslauterer Wirtschaftsingenieure


           


Ziele

 

§          Integration der Universität und ihrer Angehörigen in Stadt und Region

§          Unterstützung der Hochschule in Bereichen, wo öffentliche Mittel nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stehen

 

Maßnahmen und Aktivitäten

 

§          Organisation und Förderung von international bedeutsamen Fachtagungen, Vortragsreihen und kulturellen Veranstaltungen

§          Förderung verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen und Exkursionen

§          Einrichtung eines Härtefonds für Studierende

§          Verleihung von Preisen für hervorragende Leistungen

§          Förderung von Universitätstagen

§          Unterstützung der Bibliothek

§          Übernahme von Ausfallbürgschaften

§          Hilfe bei Planung und Durchführung des energiesparenden Studentenwohnheimes ESA

§          Finanzielle Hilfe beim Bau des Internationalen Begegnungszentrums (Einweihung 1990)

 

 

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Vorstand

 

Vorsitzender

Kurt Lechner

Notar

Eschenweg 7

67661 Kaiserslautern

 

Stellv. Vorsitzender

Dr. Klaus Weichel

Oberbürgermeister

Stadtverwaltung Kaiserslautern

Postfach 1320

67655 Kaiserslautern

 

Schatzmeister

Karl-Heinz Dielmann

Vorsitzender des Vorstandes

Der Stadtsparkasse Kaiserslautern

Stiftsplatz 10

67655 Kaiserslautern

 

Schriftführer und Geschäftsführung

Dr. Erich Gaißer

Schellingstraße 9

67663 Kaiserslautern

 

Dr. Hellwig Sillem

Auf der Köppel II/18

67098 Bad Dürkheim

 

Dipl.-Betriebsw. Gabi Skipiol

Dessauer Str. 6

67663 Kaiserslautern

 

Dr. Axel Wiesenhütter

Geschäftsführender Gesellschafter der Schuster & Sohn Kommandit

Gesellschaft (KG)

Kohlenhofstraße 10-12

67663 Kaiserslautern

 

 

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Satzung

vom 1. Januar 1993

Die Satzung finden Sie hier auch als PDF-Format.

 

 

§ 1             Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Freundeskreis der Universität Kaiserslautern e.V.“. Er hat seinen Sitz in Kaiserslautern.

 

§ 2             Zweck

Der Verein hat den Zweck, ideell und materiell
1. Ausbau und Bestand der Universität Kaiserslautern zu fördern und
2. Lehrkörper und Studierende in ihren wissenschaftlichen Bestrebungen sowie ihre Verbindung untereinander und zur Öffentlichkeit zu unterstützen

Unterstützungs- und förderungswürdige Zwecke sind u.A.:

a) Öffentlichkeitsarbeit für die Universität
b) Hilfeleistungen bei der Erweiterung der Universität
c) Zuwendungen an Einrichtungen der Universität oder der Studentenschaft und an einzelne geeignete Studierende.
d) Förderung der Forschung und Lehre

Die Zwecke des Vereins sind ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder wird für ihre Tätigkeit keine Vergütung gewährt. Die Mitglieder des Vereins erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein darf niemanden durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Alle Leistungen des Vereins erfolgen freiwillig, ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.

 

§ 3            Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen, Firmen, Vereine, Körperschaften und sonstige Vereinigungen werden.
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärungen und deren Annahme durch den Vorstand erworben.
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich im besonderen Maße um die Zwecke des Vereins verdient gemacht hat.
Die Mitgliedschaft endet:
1. durch Tod
2. durch schriftliche Austrittserklärung, die jedoch erst zum Schluss des Geschäftsjahres wirksam wird
3. durch förmliche Ausschlusserklärung des Vorstandes. Der Ausschluss ist insbesondere dann möglich, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten dem Ansehen und dem Zweck des Vereins in erheblichem Maße geschadet hat, oder wenn es trotz wiederholter Aufforderung seinem Mitgliedsbeitrag nicht zahlt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von drei Monaten die Mitgliederversammlung angerufen werden.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden keine Geld- oder Sachleistungen erstattet.

 

§ 4            Einkünfte

Die Einkünfte des Vereins bestehen aus
1. Mitgliedsbeiträgen
2. Spenden
3. Erträgnissen des Vereinsvermögens
Die Festsetzung der jährlichen Beiträge wird der Selbsteinschätzung der Mitglieder überlassen. Doch wird von Einzelpersonen ein Jahresbeitrag von mindestens 15 EUR (Studenten und Schüler mindestens 5 EUR), von Körperschaften, Vereinigungen und wirtschaftlichen Unternehmungen ein solcher von mindestens 50 EUR erwartet. Die Beiträge sind im April jeden Jahres fällig. Die Mitglieder werden bei ihrem Eintritt gebeten, den Jahresbeitrag, den sie zu leisten bereit sind, bekannt zugeben.
Die Mittel des Vereins müssen ausschließlich und unmittelbar für die in § 2 erwähnten Zwecke verwendet werden.
Die Einnahmen und Ausgaben sind in einer den steuerlichen Bestimmungen hinsichtlich der Gemeinnützigkeit entsprechenden Weise ordnungsgemäß aufzuzeichnen.
Über die Anlage des Vermögens und der Erträgnisse entscheidet der Vorstand.

 

§ 5            Organe

Organe des Vereins sind
1. der Vorstand und das Kuratorium
2. die Mitgliederversammlung

 

§ 6            Vorstand

Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern:
Dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei Beisitzern.
Der Vorstand, mit Ausnahme des stellvertretenden Vorsitzenden, wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt und bleibt im Amt bis zur Neuwahl, die aus besonderen Gründen auch vorzeitig erfolgen kann. Stellvertretender Vorsitzender ist kraft Amtes der jeweilige Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern.
Der Präsident der Universität Kaiserslautern nimmt an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte

 

§ 7            Kuratorium

Dem Kuratorium sollen Persönlichkeiten angehören, die bereit und in der sind, die Ziele des Freundeskreises besonders zu fördern. Das Kuratorium berät und unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgaben.
Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Vorstand auf die Dauer von fünf Jahren berufen.
Das Kuratorium wird bei Bedarf oder auf Antrag von mindestens vier seiner Mitglieder vom Vorsitzenden zu gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand einberufen.

 

§ 8            Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Sie wird vom Vorstand mindestens jährlich einmal berufen. Die Einberufung mit Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt durch einfachen Brief. Die Einladung ist zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung abzusenden, wobei zur Wahrung das Datum der Aufgabe zur Post maßgeblich ist.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mir einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, welche von zwei Vorstandmitgliedern zu unterschreiben ist.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen, wenn dies von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes oder einem Viertel der Vereinsmitglieder unter Angabe des Grundes beantragt wird.

 

§ 9            Entlastung

Die jährliche Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes, sobald über die Geschäfts- und Kassenführung des vergangenen Jahres Bericht erstattet und die Rechnungslegung nachgeprüft worden ist. Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

 

§ 10            Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

§ 11            Auflösung

Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit

 

§ 12            Liquidation

Im Falle der Auflösung des Vereins ist das Vermögen der Universität Kaiserslautern zu übertragen

 

§ 13            Sonstiges

Außer der vorstehenden Satzung gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Satzung ist am 27. Oktober 1969 errichtet.
Geändert durch die Mitgliederversammlung am 12.11.1970, am 28.8.1971, am 26.5.1977, am 2.6.1981 und am 24.5.1984.

Konto-Nr. 000 130 005
Stadtsparkasse Kaiserslautern
BLZ 540 501 10

 

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Kontakt und Mitgliedschaft

 

Anschrift

Freundeskreis der

Universität Kaiserslautern

Gottlieb-Daimler-Straße 47

67663 Kaiserslautern

 

Mitgliedschaft

Ein Beitrittsformular im PDF-Format finden Sie hier.

Der Mitgliedsbeitrag wird durch Selbsteinschätzung der Mitglieder bestimmt.

Der Beitrag von

EUR 50.- für Firmen

EUR 15.- für Einzelmitglieder

EUR 5.- für Jugendliche und Studenten

sollte dabei nicht unterschritten werden. Im Regelfall liegen die Beiträge höher.

 

 

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