Lehramt an Realschulen (LAR)
Prüfungen nach den "alten" Prüfungsverordnungen von 2004-2007 (kein BA-/MA Studium)
Das Studium vermittelt die wissenschaftliche Befähigung zur Erteilung von Unterricht an Realschulen, Regionalen Schulen sowie organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalschulen, Dualen Oberschulen und Integrierten Gesamtschulen.
Erste Staatsprüfung LAR nach der Übergangsverordnung vom 12.09.2007
Studierende, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der LVO vom 12.09.2007 ablegen, legen die Prüfung in den Bildungswissenschaften (= erster Prüfungsteil) studienbegleitend ab und fertigen im Anschluss daran die wissenschaftliche oder künstlerische Prüfungsarbeit (=zweiter Prüfungsteil) an. Sind beide Teile erfolgreich absolviert, folgen die weiteren Prüfungsteile (schriftliche und mündliche Prüfungen in den Fächern).
Schulpraktika, Fachpraktika
(1) Während des Studiums sind zwei Schulpraktika an einer Realschule plus oder an einer Integrierten Gesamtschule abzuleisten; danach ist eine Teilnahme an einem betreuten schulischen Fachpraktikum möglich. Das erste Schulpraktikum, das auch an einer Grundschule absolviert werden kann, dient der Hospitation und dauert mindestens zwei Wochen; das zweite Schulpraktikum dient auch der unterrichtspraktischen Erprobung und dauert vier Wochen. Das betreute schulische Fachpraktikum in einem der Prüfungsfächer dient der fachbezogenen Vertiefung durch praktische Übungen und dauert ein Semester. Es kann entweder semesterbegleitend oder ganz oder teilweise als Blockveranstaltung in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden. Die Praktika sollen mit geeigneten bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen verbunden sein.
(2) Kandidaten, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Förderschulen abgelegt haben, sind von der Ableistung der Schulpraktika und des Fachpraktikums befreit.
Erste Staatsprüfung LAR nach der Landesverordnung vom 29.09.2005
In den Bildungswissenschaften werden im Anschluss an das jeweilige Modul eine schriftliche Prüfung und abschließend in unmittelbarem Anschluss an die letzte schriftliche Modulprüfung eine mündliche Prüfung studienbegleitend abgelegt (=erster Prüfungsteil). Der zweite Prüfungsteil umfasst die wissenschaftliche oder künstlerische Prüfungsarbeit. Sind beide Teile mit Erfolg absolviert, kann die Meldung zu den weiteren Prüfungsteilen (mündliche und schriftliche Prüfungen in den Fächern) erfolgen.Schulpraktika, Fachpraktikum
(1) Während des Studiums sind zwei Schulpraktika und nach diesen Schulpraktika ein betreutes schulisches Fachpraktikum an einer Realschule, einer Regionalen Schule oder an einer Integrierten Gesamtschule abzuleisten. Das erste Schulpraktikum, das auch an einer Grundschule absolviert werden kann, dient der Hospitation und dauert mindestens zwei Wochen; das zweite Schulpraktikum dient auch der unterrichtspraktischen Erprobung und dauert vier Wochen. Das betreute schulische Fachpraktikum in einem der Prüfungsfächer dient der fachbezogenen Vertiefung durch praktische Übungen und dauert ein Semester. Es kann entweder semesterbegleitend oder ganz oder teilweise als Blockveranstaltung in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden. Die Praktika sollen mit geeigneten bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen verbunden sein. In Ausnahmefällen kann Fachpraktikum mit Genehmigung des Landesprüfungsamtes durch ein weiteres zweiwöchiges Schulpraktikum, das der unterrichtspraktischen Erprobung dient, ersetzt werden.
(2) Kandidaten, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Förderschulen abgelegt haben, sind von der Ableistung der Schulpraktika und des Fachpraktikums befreit.
Erste Staatsprüfung LAR nach der Prüfungsordnung vom 11.04.2004
Studierende, die sich VOR dem Wintersemester 2005/06 an der TU für ein Lehramt eingeschrieben haben, orientieren sich an der o.g. Prüfungsordnung . Sie absolvieren als ersten Prüfungsteil die wissenschaftliche oder künstlerische Prüfungsarbeit. Nach erfolgreicherm Bestehen dieser folgen die weiteren Prüfungsteile (Erziehungswissenschaften und mündliche und schriftliche Prüfungen in den gewählten Fächern).Schulpraktikum, Fachpraktikum
1x mind. zwei Wochen, 1x mind. vier Wochen. Die Praktika müssen an Realschulen abgeleistet werden.