University
Zuständigkeiten
Das Erreichen des Ziels der Gleichstellung der Geschlechter gehört zu den Aufgaben der Universität Kaiserslautern und fällt in die Zuständigkeit des Präsidenten. Unterstützt wird er dabei von der Stabsstelle Frauenförderung, Gleichstellung Familienförderung, die ihm direkt zugeordnet ist, sowie nebenamtlich von der Gleichstellungsbeauftragten des Senats und dem Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen. In diesem Gremium, das Frauenförderung und Familienförderung begleitet und teilweise steuert, hat der Präsident den Vorsitz inne. Auf Fachbereichsebene unterstützen die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten den Fachbereichsrat bzw. den Dekan/die Dekanin. Darüber hinaus zielen weitere Projekte auf eine Integration der Gleichstellung in Lehre oder Forschung oder auf die Gewinnung von Studentinnen für technische Fächer. Gleichstellungs-Maßnahmen haben Eingang in die Forschungsinitiative gefunden und sind Aufgabe u.a. des AStA-Gleichstellungsreferats.






