Administration & Serv...
Datenschutz
Gesetzliche Grundlagen :
Rechte der Karteninhaberinnen und Karteninhaber:
Die Benutzer der Chipkarte werden auf ihre Rechte nach § 6 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) hingewiesen:
- Anspruch auf Benachrichtigung und Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (§ 18 LDSG). Diese erhaltet Ihr im Chipkarten-Service-Büro (siehe Service)
- Anspruch auf Auskunft aus dem Verfahrensverzeichnis (§10 Abs. 4 LDSG).
- Anspruch auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten ($ 19 Abs. 1 bis 3 LDSG).
- Widerspruch gegen eine rechtmäßige Datenverarbeitung aufgrund besonderer persönlicher Gründe (§ 19 Abs. 4 LDSG).
- Unterlassung und Beseitigung (§ 20 LDSG).
- Schadensersatz (§ 21 LDSG).
- Auskunft aus dem Datenschutzregister (§ 27 Abs. 4 LDSG).
- Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz (§ 29 Abs. 1 LDSG)
Das Projekt "Einführung der Chipkarte" wurde vom Datenschutzbeauftragten der Technischen Universität Kaiserslautern begleitet.






