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Stabsstelle Innenrevision (IR)
Die Innenrevision der TU Kaiserslautern ist eine hochschulinterne Prüfungseinrichtung, die als Stabsstelle direkt dem Kanzler unterstellt ist. Sie unterstützt die Universitätsleitung bei der Überwachung der Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und prüft auf Anweisung der Hochschulleitung Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufen. Die Innenrevision ist hierbei zu unabhängigem, neutralem und objektivem Handeln verpflichtet. Die Tätigkeit der Innenrevision umfasst neben der Prüfung, Analyse und Berichterstattung auch die Beratung und Begleitung der Umsetzung von Empfehlungen und Verbesserungen. Aufgaben, Rechte und Pflichten der Innenrevision sind in einer Dienstanweisung der TU festgelegt.
Zu den Aufgaben der Innenrevision gehören
die "klassischen" Revisionsgebiete, wie:
- die Kassenaufsicht gemäß § 78 Landeshaushaltsordnung (LHO)
- die Prüfung der Verwendungsnachweise für Zuwendungen nach § 44 LHO sowie der Erstellung von Auditzertifikaten für EU-Projekte
- Inventarprüfungen
- Sonderprüfungen und Untersuchungen auf Anweisung des Kanzlers
die Verwaltung der Dienstsiegel der TU Kaiserslautern
der Aufgabenkomplex "Antikorruption und Korruptionsprävention"
Kontakt
Gabi Stemler, Geb. 47/1108
Tel: 0631/205-3678
Fax: 0631/205-4358
e-mail: stemler[at]verw.uni-kl.de
Infos der Innenrevision
Dienstanweisung Überwachung der wirtschaftlichen Nutzung höherwertiger Geräte
Vorschriften zur Korruptionsprävention
Rundschreiben der TU Kaiserslautern "Werbegeschenke" vom 08.01.2007
Weitere Informationen zur Korruptionsbekämpfung finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums der Finanzen






