AStA

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das Exekutivorgan der Studierenschaft, d.h. der AStA führt die Beschlüsse und Vorgaben des Studierendenparlaments aus und ist diesem auch verantwortlich. Der AStA für die Geschäfte der Studierendenschaft in eigener Verantwortung, dabei ist jedoch an die Beschlüsse des StuPa und insbesondere an den Haushaltsplan gebunden.

Die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (die Referenten und Referentinnen) werden durch das StuPa bestimmt. Ihre Amtszeit beträgt, wenn sie nicht vorher zurücktreten oder abberufen werden ein Jahr und entspricht damit der Legislaturperiode des Parlaments.

Der AStA besteht immer aus mindestens drei Referaten. Dies sind:

  • Vorsitz,
  • Finanzen
  • Fachschaften

Die Referate Vorsitz und Finanzen dürfen nicht in Personalunion wahrgenommen werden.

Das StuPa hat die Möglichkeit weitere Referate einzurichten.