StuPa

Das Studierendenparlament (StuPa) ist ein beschlussfandes Organ der Studierendenschaft. Das StuPa tagt während der Vorlesungszeit in der Regel in einem 14-tägigen Rhythmus. In den Zuständigkeitsbereich des StuPA fallen insbesondere die Beschlussfassungen über die Ordnungen der Studierendenschaft:

  • Satzung
  • Wahlordnung
  • Finanzordnung
  • Beitragsordnung

Mit dem Beschluss des Haushaltsplans der Studierendenschaft hat das Parlament die Möglichkeit mittelfristig die Arbeit der Referenten und Referentinnen im Allgemeinen Studierendenauschuss (AStA), die von ihm gewählt bzw. abberufen werden und ihm auch weisungsgebunden sind, zu gestalten. Grundsätzlich kann das StuPa die Arbeitsbereiche aller Mitglieder des AStA festlegen.

Das Studierendenparlament besteht aus 17 Mitgliedern die einmal jährlich im Rahmen der Hochschulwahlen von allen Studierenden neu bestimmt werden. Die Wahlen finden normalerweise gegen Ende Januar oder Anfang Februar eines Jahres statt.