Das Studierendenparlament kann zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben weisungsgebundene Ausschüsse einsetzen und absetzen, gemäß §23 Abs.1 Satzung der Studierendenschaft der TU Kaiserslautern.
Die Vertreter der Fraktion gruene:uni sind in den folgenden Ausschüssen vertreten:
Hauptausschuss:
Das Studierendenparlament kann in der vorlesungsfreien Zeit seine Aufgaben und Kontrollfunktionen an einen Hauptausschuss abtreten. Der Hauptausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Zu seinen Aufgaben gehören nicht:
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Geschäftsordnungsausschuss:
Die Auslegung der Satzung oder weiterer Ordnungen obliegt während einer Sitzung dem Präsidenten des Studierendenparlaments. Bei Streitigkeiten über die Richtigkeit der Auslegung kann der Geschäftsordnungsausschuss angerufen werden, der dann in der Sache entscheidet. |
Haushaltsausschuss:
Der Haushaltsausschuss ist ein vom Studierendenparlament eingesetzter Ausschuss zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben. Er soll den Haushalt zusammen mit dem Finanzreferenten der Studierendenschaft erstellen und eine neue Finanzordnung erarbeiten. |
Ordnungsänderungsausschuss:
Der Ordnungsänderungsausschuss ist ein vom Studierendenparlament eingesetzter Ausschuss zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben. Er soll Änderungen der Satzung und weiterer Ordnungen, insbesondere der Wahlordnung, vorbereiten. |