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Neuregelung bei Praktika im Saarland
By: Nadja Brockmeyer
05.07.2012
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Das Saarland hat eine Neuregelung für Praktika: Ab dem kommendem Schuljahr (August 2012) ist ein aktuelles Erweitertes Führungszeugnis Voraussetzung für eine Tätigkeit in saarländischen Schulen.
Praktikanten/innen an saarländischen Schulen müssen vor ihrem ersten Schulpraktikum ein Erweitertes Führungszeugnis beantragen. Dieses muss jedoch nicht nach sechs Monaten erneuert werden.
Diese Neuregelung betrifft auch Studierende rheinland-pfälzischer Hochschulen, die sich über eine der Portalschulen für das Saarland einwählen.






