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Informationen für Bewerber und Bewerberinnen

Die nächste Möglichkeit zur Bewerbung besteht voraussichtlich für das WS 2013/14 im Frühjahr 2013!

Durch diese Stipendien möchte die TU Kaiserslautern Ihre Studienbedingungen verbessern und Sie für Ihr Studienengagement belohnen.


⇒ Wer kann sich bewerben?

Studienanfänger/-innen im 1. Fachsemester und Studierende, deren bisheriger Werdegang einen guten Studienabschluss vermuten lässt, besondere Leistungen im Studium erbracht haben oder besonderes soziales oder familäres Engagement an den Tag legen.

Das Stipendium ist an keine Auflagen, wie zum Beispiel Begrenzung der wöchentlichen Nebenbeschäftigung, gebunden.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe eines Stipendiums beträgt monatlich 300 €.


Wie lange läuft das Stipendium?

Das Stipendium wird mindestens ein Jahr ausgezahlt.


Wie lange kann maximal gefördert werden?

Stipendien werden nicht länger als die Dauer der Regelstudienzeit gezahlt.


Wer entscheidet über die Vergabe?

Über die Vergabe entscheidet die Stipendienvergabekommission der TU Kaiserslautern.


Sind bei der Vergabe Schul- oder Studienleistungen entscheidend?

Schulische und Studienleistungen sind ein wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Talent der Bewerberinnen und Bewerber(Abiturnote etc.). Bei der Auswahl zählen jedoch auch andere Kriterien wie zum Beispiel das Engagement in einem Verein, der Politik oder der Kirche, die Erziehung eigener Kinder, die Pflege von Angehörigen, die Mithilfe im elterlichen Betrieb oder die Bewältigung von besonderen biografischen Hindernissen. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren berücksichtigt die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers.


Ab wann kann ich mich bewerben?

Termin für das Wintersemester 2013/14 folgt!


Wird Einkommen auf das Stipendium angerechnet?

Dieses Stipendium wird einkommens- und elternunabhängig gezahlt.


Wird das Stipendium beim BAföG angerechnet?

Nein. Die Mittel nach dem BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.


Wird das Deutschlandstipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet (außer BAföG)?

Nein. Das Deutschlandstipendium wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, zum Beispiel weder auf Wohngeld noch auf das Arbeitslosengeld II in Bedarfsgemeinschaften.


Wie wird mein Stipendium steuerlich behandelt?

Das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wurde so ausgestaltet, dass es sich bei den Deutschlandstipendien in der Regel nicht um steuer- oder sozialabgabenpflichtiges Einkommen handelt (Ausnahmen können sich bei bestimmten Konstellationen privater, staatlich anerkannter Hochschulen ergeben; die Hochschulen können hier Auskunft geben).


Gibt es einen Rechtsanspruch auf das Deutschlandstipendium?

Nein.

⇒ Erhalte ich das Deutschlandstipendium während einer Beurlaubung vom Studium?

Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird das Deutschlandstipendium wieder gewährt.


Sind parallele Stipendienförderungen möglich?

Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die mehr als 30 Euro pro Monat beträgt, bekommt kein Deutschlandstipendium. Das trifft beispielsweise auf Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke zu.


Was ist die Grundlage der Vergabe?

Die Vergabe der Stipendien erfolgt gemäß dem Stipendienprogrammgesetz (StipG) und der Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogrammgesetzes.

⇒ Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsformular und schicken die benötigten Unterlagen an die StipendienAG (Geb. 47 Raum 626).

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird durch die StipendienAG und die Fachbereiche eine Vorauswahl getroffen.

Anschließend werden diese Kandidaten zu einem Gespräch eingeladen, das von einem Fachgutachter und einem fachfremden Gutachter durchgeführt wird.

Die Förderer können auf Wunsch für die von ihnen zur Verfügung gestellten Stipendien eine beratende Funktion bei den Auswahlgesprächen ausüben.

Die Auswahlkommission bestehend aus allen Fachgutachtern und fachfremden Gutachtern sowie der Universitätsleitung erstellt eine Rangliste der zu fördernden Bewerberinnen und Bewerber

Die Zentrale Stipendienvergabekommission der TU Kaiserslautern stimmt über diese Liste ab.

Nach der Entscheidung zentralen Sitpendienvergabekommission erhalten alle Bewerber die Zu- oder Absage.

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Weitere Informationen

Zurzeit können sich für das WS 2012/13 nur noch Studienanfänger und Studienanfängerinnen bewerben.

Die neue Bewerbungsfrist für das WS 2013/14 wird über Aktuelles der Studienverwaltung rechtzeitig angekündigt.

Ansprechpartner

Stipendien-AG

Gottlieb-Daimler-Straße
Gebäude 47, Raum 430
67663 Kaiserslautern

Fon: 0631 205 2235
Fax: 0631 205 3599
stipendien[at]uni-kl.de

Öffnungszeiten
10:00 - 12:00 Uhr (mo-mi)
13:30 - 14:30 Uhr (mo-di)