Abschaffung Studienkonto – bevorstehende Gesetzesänderung

Es befindet sich eine Gesetzesänderung im parlamentarischen Verfahren, mittels derer die Studienkonten zum Sommersemester 2012 abgeschafft werden sollen. Damit sollen die Studienbeiträge in Höhe von 650 Euro, die nach Verbrauch des Studienkontos zu entrichten sind, erstmalig für das Sommersemester 2012 nicht mehr erhoben werden.

 

Vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung der Studienkonten bitten wir Sie, den Studienbeitrag in Höhe von 650 Euro für das Sommersemester 2012nicht zu überweisen. Beachten Sie aber bitte, dass dies nur für die Studienbeiträge gilt, die fällig werden, weil Sie Ihr Studienkonto aufgebraucht haben. Dies gilt nicht für Zweitstudiengebühren oder Gebühren, die im Rahmen von Weiterbildungsstudiengängen fällig werden oder für die Semesterbeiträge, die alle Studierenden zu zahlen haben.

 

Studierenden, die ihre Studienbeiträge für das Sommersemester 2012 bereits überwiesen haben, wird eine Rückzahlung in Aussicht gestellt. Diese wird nach Inkrafttreten der erforderlichen Änderungen im Hochschulgesetz zum 01.März 2012 erfolgen.

 

Sie erhalten den Überweisungträger für die Rückmeldung zum Sommersemester 2012 entsprechend mit dem korrigierten Betrag (s. Mitteilung vom 27.10.2011).

Quelle: www.uni-kl.de

You may also like...

Comments are closed.