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Neues für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Bei den Tarifverhandlungen gibt es im Bereich des TV Stud folgende Neuerungen:

  • für studentische Beschäftigte ohne Abschluss gibt es ab dem 01.04.2024 eine Erhöhung des Vergütungssatzes auf den Mindest-Stundenlohn von 13,25 Euro.
  • die Beschäftigungsverhältnisse sind i. d. R. mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr abzuschließen. In begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden.

Die neuen Gehaltstabellen und sonstige Informationen rund um das Thema studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte hat das Dezernat 3 auf folgenden Seiten veröffentlicht: https://rptu.de/intern/meine-rptu/personal/informationen-und-downloads/hiwi