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Welche Kosten fallen für ein Studium an?

Wie an jeder Universität zahlen Sie auch an der TU Kaiserslautern pro Semester den sog. Sozialbeitrag. Darin sind Kosten für das Studierendenwerk, die studentische Organisation AStA und das Studi-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr enthalten.

Ihr Studienkonto mit dem Studienguthaben wird automatisch mit Studienbeginn eingerichtet und geführt. Je nach Studiengang werden jedes Semester oder pro abgelegter Leistung Abbuchungen vorgenommen. Erst wenn das Studienkonto kein Guthaben mehr aufweist oder Sie ein zweites Studium beginnen wollen, müssen Studiengebühren gezahlt werden.

Damit Sie in etwa abschätzen können, welchen monatlichen Geldbetrag Sie für sich mindestens einplanen müssen, haben wir Ihnen ein paar Richtwerte zu den Lebenshaltungskosten in Kaiserslautern aufgestellt.

Wählen Sie weitere Informationen hier:

Sozialbeitrag
Studienkonto
Gebühren
• Lebenshaltungskosten

 

 

Der Sozialbeitrag

Der Sozialbeitrag ist für die Einschreibung an der TU Kaiserslautern und danach immer dann zu zahlen, wenn Sie weiter studieren und sich somit zurückmelden möchten.

Der Sozialbeitrag beträgt derzeit 202,44 € und setzt sich aus diesen Beträgen zusammen:

Studierendenwerk

    79,00 € 

AStA

    11,00 € 

VRN Semesterticket + Westpfalz  

  112,44 € 

Bei der Einschreibung fallen zusätzlich 8,- € für die Erstellung der Chipkarte als Studierendenausweis an. Fernstudierende und Studienkolleg zahlen den Beitrag für das Studierendenticket nicht. Die Rückmeldefrist können Sie den Terminen für ein Semester entnehmen. Sie erhalten vor dem Rückmeldezeitraum einen Überweisungsträger für die Rückmeldung mit dem aktuellen Betrag.

Sozialbeitrag für ein Fernstudium: Der Sozialbeitrag für ein Fernstudium reduziert sich auf die Beträge für das Studierendenwerk und den AStA, da Sie im Fernstudium kein VRN-Semesterticket erhalten. Auch die Kosten für die Chipkarte entfallen. Für die Studienkosten und das Studienmaterial erhalten Sie eine gesonderte Rechnung bzw. Aufforderung zur Zahlung mit eigener Bankverbindung.

Bitte verwenden Sie für die Überweisung der Gebühren ausschließlich den vorbereiteten Überweisungsträger, der Ihnen für die Einschreibung mit der Eingangsbestätigung Ihres Einschreibeantrages und für die Rückmeldung mit dem Studierendenausweis übersandt wird. Die Zuordnung Ihrer Zahlung zu Ihren persönlichen Daten ist nur dann sichergestellt.

Bankverbindung Ersteinschreibung

Begünstigter: Landeshochschulkasse Mainz
Konto-Nr.: 55 00 15 24
BLZ: 550 000 00
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank Filiale Mainz
IBAN DE 62 5500 0000 0055001524
BIC MARKDEF 1550

Beispiel für den Verwendungszweck
SEM. 20122 BEWNR 12345 Studienbeitrag TU KL WS12 Nachname, Vorname


Erklärung
Hinter SEM. wird das Kalenderjahr an erster Stelle und das Semester an zweiter Stelle angegeben werden. 1 steht dabei für Sommersemester, 2 für Wintersemester. Geben Sie unbedingt Ihre Bewerbernummer (BEWNR) an.

Bankverbindung Rückmeldung 

Begünstigter: Landeshochschulkasse Mainz
Konto-Nr.: 55 00 15 25
BLZ: 550 000 00
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank Filiale Mainz
IBAN DE 35 5500 0000 0055001525
BIC MARKDEF 1550

Beispiel für den Verwendungszweck
SEM. 20122 MTKNR 123456 Studienbeitrag TU KL WS12 Nachname, Vorname

Erklärung
Hinter SEM. wird das Kalenderjahr an erster Stelle und das entsprechende Semester an zweiter Stelle angegeben. 1 steht dabei für Sommersemester, 2 für Wintersemester. Geben Sie unbedingt Ihre Matrikelnummer (MTKNR) an

Achtung! Diese Bankverbindungen gelten NICHT für die Zeugnisbewertungsgebühr oder das Studienmaterial für ein Fernstudium.

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Studienkonto

Wir haben Ihnen die Informationen zum Studienkonto auf einer eigenen Seite zusammengefasst. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen. Es öffnet sich ein neues Fenster bzw. eine weitere Registerkarte.

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Gebühren

Studierende, die älter als 60 Jahre alt sind, müssen eine Gebühr in Höhe von
650,- € entrichten.

Für ein Zweitstudium, welches nach Erwerb eines ersten Hochschulabschlusses absolviert wird, ist nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis Rheinland Pfalz je Semester eine Zweitstudiengebühr in Höhe von 650,- € fällig. Eventuell vorhandenes gültiges Restguthaben kann dafür verwendet werden.

Von den Gebühren befreit sind Studierende,

  • die beurlaubt sind,
  • Leistungen nach dem BAföG erhalten oder
  • ein Auslandssemester nach § 7 Abs. 2 der Rechtsverordnung ableisten. 

Die Zahlung der Gebühr ist Voraussetzung für die Einschreibung und Rückmeldung.

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Lebenshaltungskosten

Zu den Lebenshaltungskosten rechnet man die Kosten für die grundlegenden Bedürfnisse wie Wohnen, Essen und Leben. Das Leben in Kaiserslautern ist ganz sicher nicht so teuer wie in einer Metropole wie München oder Hamburg.

Angaben von Lebenshaltungskosten sind immer Schätz- und Durchschnittswerte und hängen von den eigenen Bedürfnissen ab.

Mit folgenden Kosten/Monat können Sie ungefähr rechnen:

  Wohnen

  250 €

  Ernährung

  160 €

  Kleidung

    60 €

  Telefon, Internet, TV & Co

    50 €

  Krankenversicherung

    70 €

  Arbeitsmaterialien

    40 €

Dazu müssen Sie noch den Sozialbeitrag von ca. 200 € pro Semester (s.o.) rechnen, in dem die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bereits enthalten sind.

Bei Ihren finanziellen Planungen sollten Sie sich darauf einstellen, dass der Studienbeginn oft mehr Kosten mit sich bringt als die folgenden Semester.

Es müssen am Anfang ein paar Bücher mehr gekauft werden, die Wohnung braucht noch etwas Ausstattung und oft muss für die Wohnung oder das WG-Zimmer eine Kaution an den Vermieter gezahlt werden.

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