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Fachwechsel

Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln, eine Änderung des Nebenfaches oder Studienschwerpunktes vornehmen oder z. B. einen weiteren Studiengang (Doppelstudium) studieren möchten, wird das Fachwechsel genannt.

Dafür ist ein entsprechender Fachwechselantrag innerhalb der Bewerbungsfristen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch dann zurück melden müssen, wenn Sie einen Antrag auf Fachwechsel stellen. Sollte Ihrem Antrag auf Fachwechsel nicht stattgegeben werden, können Sie die Rückerstattung des gezahlten Sozialbeitrages beantragen.

Der Fachwechsel erfordert die Anerkennung Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen. Diese Anerkennung wird über die Abteilung für Prüfungsangelegenheiten der TU Kaiserslautern eingeleitet, indem Sie die entsprechenden Unterlagen (Notenspiegel/Leistungsübersicht) vorlegen. Informationen zu den Ansprechpersonen erhalten Sie auf der Seite über die Prüfungsangelegenheiten.

Ein Fachwechsel/Quereinstieg in ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges ist möglich, wenn in dem höheren Semester des Wunschstudienganges freie Studienplätze vorhanden und die entsprechenden Studienleistung des höheren Semesters erbracht und vom Fachbereich anerkannt worden sind. Zusätzlich zum Fachwechselantrag und der Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen müssen Sie dann auch eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) einreichen.