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Rückmeldung

Wenn Sie an der TU Kaiserslautern eingeschrieben sind und Ihr Studium fortsetzen möchten, müssen Sie sich für das nächste Semester zurück melden.

Dafür ist innerhalb der Rückmeldefrist der Sozialbeitrag und ggf. die Studiengebühr zu zahlen.

Sie müssen sich auch dann zurück melden, wenn Sie einen Antrag auf Fachwechsel oder auf Beurlaubung stellen möchten.

Sie erhalten rechtzeitig vor dem Rückmeldezeitraum einen Überweisungsträger mit dem zu zahlenden Betrag. Nur bei einem ordnungsgemäßen Zahlungseingang bleibt der Studienplatz auch für das kommende Semester erhalten.

Achtung: Sollten Sie sich nicht innerhalb des Rückmeldezeitraums zurück melden, wird zusätzlich zum Rückmeldebetrag noch eine Säumnisgebühr in Höhe von € 15,00 fällig.

Bitte benutzen Sie für die Überweisung/Einzahlung Ihres Sozialbeitrages das beigefügte Zahlungsformular. So ist durch den korrekten und lesbaren Verwendungszweck eine Zuordnung Ihrer Zahlung gewährleistet.

Nach Ablauf des Rückmeldemeldezeitraums und Eingang der Zahlung werden Sie zurück gemeldet. Sie können Ihre Chipkarte dann validieren, d.h. auf den aktuellen Stand bringen. Der untere Streifen über die Gültigkeit der Karte zeigt dann das laufende und das nächste Semester an.