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Studienplatzvergabe

In zulassungsfreien Studiengängen (= ohne Aufnahmebeschränkung) erhalten Sie einen Studienplatz, wenn Sie die Voraussetzungen des Studiengangs erfüllen und sich form- und fristgemäß an der TU Kaiserslautern bewerben.

Bei zulassungbeschränkten Studiengängen (= mit Aufnahmebeschränkung) sind die Studienplätze in ihrer Anzahl beschränkt. Stellt sich heraus, dass die festgelegte Anzahl von Studienplätzen in einem Studiengang für die eingegangenen Bewerbungen ausreicht, erhalten alle Bewerber/innen für den betreffenden Studiengang einen Studienplatz.

Wenn sich in einem Semester aber mehr Bewerber/innen zum Studium angemeldet haben, als Studienplätze vorhanden sind, werden die Studienplätze nach dem in der Studienplatzvergabeordnung festgelegten Verfahren vergeben.

Dabei sind vorab sog. Sonderquoten für Härtefälle, ausländische Studienbewerber/innen, Zweitstudierende und Bewerber/innen mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung zu berücksichtigen.

Weitere Informationen

Sonderquoten
Vergabe nach Leistung
Vergabe nach Wartezeit
Bevorzugte Auswahl
Losverfahren
Studienplatzbörse


Ob es sich bei dem von Ihnen gewünschten Studiengang um einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, können Sie der Übersicht zu den Studiengängen entnehmen.

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