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Die Hochschulleitung

Die Universitätsleitung besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten für Forschung und Technologie, dem Vizepräsidenten für Studium und Lehre sowie dem Kanzler.

 

Der Präsident

Prof. Dr. Helmut J. Schmidt


Aufgabenbereich

  • Außenvertretung
  • Hochschulentwicklung
  • Zusammenwirken der Organe
  • Berufungs- u. Bleibeverhandlungen
  • Hausrecht
  • Studierendenschaft
  • Stiftungen




Nähere Informationen zum Aufgabenbereich sowie Kontaktinformationen finden Sie hier.

Wenn Sie dem Präsidenten wichtige Ereignisse, wie Ehrungen, neue Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte, Verlängerungen solcher Projekte, Erfindungen, Veröffentlichungen etc. schicken möchten, dann verwenden Sie bitte dieses Online-Formular.


Der Vizepräsident

Prof. Dr. Burkard Hillebrands

für Forschung und Technologie

Aufgabenbereich

  • Grundsätzliche Forschungsangelegenheiten
  • Forschungsförderung
  • Forschungsschwerpunkte
  • Drittmittelforschung
  • Graduiertenkollegs
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Gründungsförderung
  • Technologietransfer


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Der Vizepräsident

Prof. Dr.-Ing. Lothar Litz

für Lehre und Studium

Aufgabenbereich

  • Grundsätzliche Angelegenheiten der Lehre und Studium
  • Studiengänge, Studienpläne
  • Promotionsordnungen
  • Prüfungsordnungen
  • Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
  • Distance and Independent Studies Center (DISC)


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Der Kanzler

Stefan Lorenz


Aufgabenbereich

  • Leitender Beamter der Verwaltung der Hochschule
  • Erledigung der Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Hochschule
  • Beauftragter für den Haushalt
  • Ständiger Vertreter der Hochschulleitung in Angelegenheiten des Personalvertretungsrechts
  • Ständiger Vertreter der Hochschulleitung in Angelegenheit des Arbeits- und Umweltschutzes


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