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Quer- und Seiteneinstieg

Seiteneinstieg

Es bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten, die fachliche Eignung für den Seiteneinstieg nachzuweisen: 

  1. Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach
  2. Erste Staatsprüfung für ein Lehramt, wovon eins der beiden Fächer ein Bedarfsfach sein muss.

Informationen des MBWWK:* Seiteneinstieg 


 

Quereinstieg

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ohne Lehramtsausbildung, aber mit einem Abschluss in Fächern, die auch Unterrichtsfächer sind, haben die Möglichkeit für einen Quereinstieg. Beim Quereinstieg erfolgen die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst (18 oder 24 Monate).

Informationen des MBWWK: Quereinstieg

 

*Ministerium für Bildung Wissenschaft Weiterbildung und Kultur