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Im Jahre 1994 wurde das Grundgesetz in seinem Art.3 Abs.3 um den Satz ergänzt: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden”. Das
Gleichstellungsgesetz versucht dieses Benachteiligungsverbot nun mit Leben zu füllen. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung einer umfassend verstandenen Barrierefreiheit. Gemeint ist damit nicht nur die
Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, sondern auch die Kommunikation blinder und sehbehinderter Menschen in den elektronischen Medien und ihre Teilnahme an Wahlen. Behinderten
Menschen wird ermöglicht, alle Lebensbereiche wie bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikationseinrichtungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und
ohne fremde Hilfe zu nutzen. Zur Erreichung diese Ziels wurden verschiedene Bundesgesetze im Bereich Bahn-, Luft- und Nahverkehr sowie u.a. das Gaststätten- und Hochschulrahmenrecht geändert.
Träger öffentlicher Gewalt stehen unter einem allgemeinen Benachteiligungsverbot. Der Bund verpflichtet sich selbst, seine neuen Gebäude, aber
auch seine Internetauftritte soweit wie möglich barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchsetzung der Gleichstellung von
Frauen und Männern die Belange behinderter Frauen besonders zu berücksichtigen sind und lässt besondere Maßnahmen ausdrücklich zu. Mit den Zielvereinbarungen enthält das Gesetz ein völlig neues Instrument.
Behindertenverbände können unmittelbar in Verhandlungen mit der Wirtschaft treten, um den jeweiligen Verhältnissen angepasste flexible Regelungen zur Herstellunng von Barrierefreiheit zu treffen. Menschen mit
Behinderungen regeln ihre Angelegenheiten selber. Hinzu kommt die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzugen Versöße gegen das Benachteiligungsverbot auch auf dem Wege der Verbandsklage zu klären. Mit dem
Gleichstellungsgesetz wird die Deutsche Gebärdensprache als Sprache anerkannt. In diesem Zusammenhang ist auch der Anspruch hör- oder sprachbehinderter Menschen geregelt, mit Bundesbehörden in der Deutschen
Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder mit sonstigen Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Von barrierefrei gestalteten Lebensbereichen profitieren alle in unserer Gesellschaft - nicht nur
Menschen mit Behinderungen, sondern auch andere Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, z.B. Mütter und Väter mit Kinderwagen sowie alte Menschen. Damit bietet das Gleichstellungsgesetz ein
Fundament für die Veränderung der Alltagswirklichkeit von behinderten Menschen. Weiter gehende und z. T. konkretisierende Regelungen können Länder - soweit noch nicht geschehen - in eigener Gesetzgebungskompetenz
insbesondere für das Baurecht sowie das Schul- und Hochschulrecht treffen.
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