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Schwerbehindertenvertretung

Im Oktober 2000 schuf der Gesetzgeber mit dem novellierten Schwerbehindertengesetz unter anderem ein Instrument zur verstärkten Eingliederung schwerbehinderter Menschen - die Integrationsvereinbarung. Dadurch verpflichtete der Gesetzgeber den Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat, eine eng an die betriebliche Situation orientierte Vereinbarung abzuschließen. Die Integrationsvereinbarung ist eine Chance die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu verbessern.
Gemäß § 83 SGB IX (das Schwerbehindertengesetz wurde zum 01.07.01 in das SGB IX aufgenommen) wurde zwischen der Universität Kaiserslautern, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat zum 01.10.02 eine solche Vereinbarung abgeschlossen. Um zur Integrationsvereinbarung zu gelangen einfach nachfolgenden Link anklicken.

Integrationsvereinbarung als Word Dokument