Exmatrikulation

Ihre Zugehörigkeit zur TU Kaiserslautern endet durch die Exmatrikulation (Aufhebung der Einschreibung).

Studierende, die ihr Studium nicht fortsetzen möchten oder beendet haben, werden von der TU automatisch (von Amts wegen) zum Ende des Semesters exmatrikuliert, wenn z. B. keine Rückmeldung durch Zahlung des Sozialbeitrags mehr vorgenommen wird.

Eine Exmatrikulation während des Semesters können Sie nur persönlich oder durch eine/n bevollmächtigte/n Stellvertreter/in beantragen. Sie können dabei den Zeitpunkt der Exmatrikulation bestimmen. Der Antrag auf Exmatrikulation gilt als zum Ende des Semesters gestellt, wenn kein anderer Zeitpunkt angegeben wurde.

Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. 

Wenn Sie sich exmatrikulieren lassen möchten erhalten Sie die notwendigen Informationen zum Ablauf und das Antragsformular im SSC während der Öffnungszeiten.

Wichtig: Eine Exmatrikulation ist nur möglich, wenn Sie Ihre Studierenden-Chipkarte mitbringen.

Wir empfehlen, die Exmatrikulation am Vormittag vorzunehmen. Sie benötigen für Ihre Exmatrikulation Entlastungsbestätigungen von verschiedenen Stellen auf dem Campus der TU Kaiserslautern (z.B. Fachbereich/Dekanat, Bibliothek, Studierendenwerk). Das Formular und weitere Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls im SSC.

Ansprechpartner

StudierendenServiceCenter

Gottlieb-Daimler-Straße
Gebäude 47, Erdgeschoss
67663 Kaiserslautern

Öffnungszeiten
9:00 - 16:30 Uhr (mo-do)
9:00 - 13:00 Uhr (fr)

Studierenden-Hotline
9:00 - 16:00 Uhr (mo-fr)
Fon: 0631 205 5252
Fax: 0631/205 5040
studium[at]uni-kl.de