Zeugnis-Bewertungsgebühr

Die TU Kaiserslautern ist seit dem Sommersemester 2005 nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis das Landes Rheinland-Pfalz dazu verpflichtet, für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Zeugnissen und Befähigungsnachweisen Gebühren zu erheben.

Hiervon ausgenommen sind:

  • Austauschstudierende, z. B. von Partnerschulen oder im Rahmen des ERASMUS-Programmes
  • Stipendiaten (DAAD)
  • Ausländische Bewerber mit einem Vordiplom oder einem Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule.

Von alle anderen ausländischen Studienplatzbewerber ist für die Prüfung der eingereichten Zeugnisse die Zeugnis-Bewertungsgebühr in Höhe von € 50,00 zu zahlen.

Sie erhalten für die Zahlung eine gesonderte Aufforderung mit Angabe der Bankverbindung und des Verwendungszwecks. Ein vorzeitige Zahlung ist nicht möglich.