Studium
Bewerbungsverfahren – so läuft's!
Am Anfang Ihrer Bewerbung steht Ihr Bewerbungsantrag, den Sie
- online anfertigen, ausdrucken und
- mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb des Bewerbungszeitraums
an die TU Kaiserslautern per Post senden oder persönlich abgeben.
• Ab wann Sie sich bewerben können
• Einsendung oder Abgabe
• Angabe mehrerer Studienwünsche (Hilfsantrag)
• Bearbeitung Ihres Antrags
• Wann Sie eine Antwort erwarten können
• Einschreibung
• Studienbeginn
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, sich online zu bewerben, können Sie sich den Bewerbungsantrag herunterladen und ausdrucken, ausfüllen und ebenfalls versenden oder einreichen.
Ab wann Sie sich bewerben können
Ihre Bewerbung muss bis zum Ende des Bewerbungszeitraums an der TU Kaiserslautern eingegangen sein, siehe Bewerbungstermine.
Stellen Sie Ihren Zulassungsantrag aber bitte frühzeitig und nicht erst zum Schluss der Bewerbungsfrist. Dies gilt insbesondere für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Die TU Kaiserslautern ist bemüht, Ihnen noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist mitzuteilen, ob Ihr Zulassungsantrag Fehler enthält (z.B. fehlendes Abiturzeugnis, keinen Studienfachwunsch, nicht unterschrieben), die den Ausschluss vom Zulassungsverfahren zur Folge haben könnten. Rechtzeitig erkannte Mängel können noch vor Bewerbungsschluss von Ihnen behoben werden.
Der Bewerbungszeitraum beginnt für ein Wintersemester Anfang Mai, für ein Sommersemester Anfang/Mitte Dezember.
Bewerber/innen mit vorgezogenem Abitur (insbesondere aus Rheinland-Pfalz) müssen ebenfalls die Bewerbungstermine einhalten und eine amtlich beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses bis spätestens zum vierten Werktag im April bei der TU Kaiserslautern nachreichen.
Einsendung oder Abgabe
Ihren Bewerbungsantrag können Sie wie folgt auf den Weg bringen:
Adresse für den Postversand
TU Kaiserslautern
Abteilung für Studienangelegenheiten
Postfach 3049
67653 Kaiserslautern
Persönliche Abgabe im SSC
StudierendenServiceCenter (SSC)
Gottlieb-von-Daimler-Straße
Gebäude 47, Erdgeschoss
67663 Kaiserslautern
Öffnungszeiten:
9:00 - 16:30 Uhr (montags-donnerstags)
9:00 - 13:00 Uhr (freitags)
Angabe mehrerer Studienwünsche (Hilfsantrag)
An der TU Kaiserslautern ist es ausreichend, einen Bewerbungsantrag einzureichen.
Bei zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie einen Studienplatz, wenn Sie die Voraussetzungen für ein Hochschulstudium erfüllen (z.B. mit dem Abitur) und sich form- und fristgerecht bewerben. Die Angabe eines zweiten Studienwunsches ist insofern nicht notwendig. Sollten Sie sich noch nicht für einen Studiengang entscheiden können, bietet Ihnen die Studienberatung Unterstützung bei der richtigen Studienwahl.
Für den Fall, dass Sie mehrere Wünsche angegeben haben, gilt der an erster Stelle genannte Studiengang bzw. die erst genannte Studienkombination als Hauptantrag.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nicht sicher, ob Sie einen Studienplatz erhalten. Hier empfiehlt sich die Angabe eines oder mehrerer Hilfsanträge. Dabei ist es ausreichend, einen zulassungsfreien Studiengang anzugeben, da Sie diesen Studienplatz erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Bei Lehramtsstudiengängen ist im Hilfsantrag immer eine vollständige Fächerkombination neu anzugeben.
Im Auswahlverfahren wird dann zunächst über den ersten Studienwunsch (Hauptantrag) entschieden. Lässt sich dieser nicht verwirklichen, wird im weiteren Verlauf des Verfahrens Ihr Hilfsantrag berücksichtigt.
Wenn Sie mehrere Bewerbungsanträge abgegeben haben sollten, wird sowohl bei der Bewerbung für zulassungsfreie als auch -beschränkte Studiengänge nur über den letzten fristgerecht eingegangenen Zulassungsantrag entschieden.
Bitte beachten Sie auch, dass Härtefallanträge bereits mit der Bewerbung gestellt werden müssen.
Bearbeitung Ihres Antrags
Nach Eingang Ihres schriftlichen Bewerbungsantrags werden Ihre Unterlagen geprüft.
Sie erhalten keine Eingangsbestätigung. Sollten Sie unsicher sein, ob alles geklappt hat, können Sie sich einige Zeit nach Abgabe Ihrer Bewerbung beim SSC über den Stand Ihrer Bewerbung erkundigen.
Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie im Falle einer Zusage entsprechend informiert, so dass Sie diese dann nachreichen können. Wenn Ihnen Unterlagen als fehlend genannt werden, die Sie sicher glaubten, bereits beigefügt zu haben, ist es möglich, dass die Unterlagen nicht richtig beglaubigt wurden oder dass ggf. nicht die richtige Bescheinigung vorliegt (z.B. Befreiungserklärung einer gesetzlichen Krankenversicherung bei privater Krankenversicherung). Auskünfte gibt Ihnen hierzu gerne das SSC.
Wann Sie eine Antwort erwarten können
Bei Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge kann frühestens nach Ablauf der Bewerbungszeit mit einer Antwort gerechnet werden. Die TU Kaiserslautern stimmt den Zeitpunkt der Antwort mit anderen Universitäten ab, so dass Sie sich als Studienbewerber/in frühzeitig entscheiden können, sollten Sie sich auch an anderen Universitäten beworben haben.
Zusagen im Hauptverfahren der Studienplatzvergabe für das Wintersemester können somit voraussichtlich Ende Juli/Anfang August verschickt werden. Für das jeweilige Nachrückverfahren werden die Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Beim Sommersemester können wir wegen der Besonderheit des vorgezogenen Abiturs (Zeugnisse können bis Anfang April nachgereicht werden) leider keinen konkreten Zeitraum nennen, innerhalb dessen Sie eine Antwort erhalten.
Wichtig: Wenn Sie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang eine Zulassung erhalten, müssen Sie innerhalb der darin genannten Fristen durch Zahlung des Sozialbeitrags die Annahme des Studienplatzes erklären. Wenn Sie diese Frist versäumen, verlieren Sie Ihren Studienplatz. Stellen Sie sicher, dass der Zulassungsbescheid Sie erreicht! Bei längerer Abwesenheit sollten Sie eine andere Person beauftragen, die erforderliche Zahlung für Sie fristgerecht zu leisten.
Für zulassungsfreie Studiengänge erhalten Sie eine Zusage, wenn Sie die Voraussetzungen für ein Hochschulstudium und den gewünschten Studiengang erfüllen und sich form- und fristgemäß beworben haben. Die TU Kaiserslautern versendet die Antworten auf Bewerbungen für zulassungsfreie Studiengänge noch während der Bewerbungszeit so früh wie möglich und schon etappenweise an die Studienbewerber/innen, die sich bis dahin beworben haben.
Einschreibung
An der TU Kaiserslautern ist es möglich, sich einzuschreiben, ohne persönlich zu erscheinen. Dazu müssen Sie
- eine Zusage erhalten,
- alle notwendigen Unterlagen eingereicht und
- den Sozialbeitrag gezahlt haben.
Sie können sich beim SSC über den Stand Ihrer Einschreibung erkundigen.
Studienbeginn
Mit einer Zusage erhalten Sie ein Informationsheft für Studienanfänger/innen. Darin finden Sie wichtige Informationen für Ihren Studienanfang und insbesondere die Termine für die Einführungsveranstaltungen.
Besuchen Sie die Einführungsveranstaltungen!
In diesen Veranstaltungen lernen Sie Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen kennen, mit denen Sie bald vielleicht schon Arbeits- und Lerngruppen bilden werden. Sie bekommen hier einen Überblick über den Aufbau Ihres Studiums, den Stundenplan und die notwendigen Prüfungen. Da die Einführungsveranstaltungen von den Fachschaften durchgeführt werden, erhalten Sie gleichzeitig einen Einblick in die Arbeit und Aufgabe einer Fachschaft.
Fachschaften sind studentische Organisationen, in denen die Studierenden eines Fachbereichs ihre Interessen an der Universität vertreten. Die Fachschaften stehen außerdem während des gesamten Studiums für wichtige Fragen zur Verfügung.
Sehr wichtig ist auch der Mathe-Vorkurs: In den meisten Studiengängen an der TU Kaiserslautern sind gute Mathematikkenntnisse bereits beim Studienbeginn erforderlich. Der Mathe-Vorkurs hat das Ziel, das notwendige mathematische Wissen für die Lehrveranstaltungen zu erarbeiten. Der Vorkurs wird kostenlos angeboten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Informationsheft oder über diesen Link.
Informationen zum Studienbeginn finden Sie auch auf unserer Website im Abschnitt "Im Studium": Informationen für Erstsemester.






