Studium
Studienplatzvergabe
In zulassungsfreien Studiengängen (= ohne Aufnahmebeschränkung) erhalten Sie einen Studienplatz, wenn Sie die Voraussetzungen des Studiengangs erfüllen und sich form- und fristgemäß an der TU Kaiserslautern bewerben.
Bei zulassungbeschränkten Studiengängen (= mit Aufnahmebeschränkung) sind die Studienplätze in ihrer Anzahl beschränkt. Stellt sich heraus, dass die festgelegte Anzahl von Studienplätzen in einem Studiengang für die eingegangenen Bewerbungen ausreicht, erhalten alle Bewerber/innen für den betreffenden Studiengang einen Studienplatz.
Wenn sich in einem Semester aber mehr Bewerber/innen zum Studium angemeldet haben, als Studienplätze vorhanden sind, werden die Studienplätze nach dem in der Studienplatzvergabeordnung festgelegten Verfahren vergeben.
Dabei sind vorab sog. Sonderquoten für Härtefälle, ausländische Studienbewerber/innen, Zweitstudierende und Bewerber/innen mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung zu berücksichtigen.
Weitere Informationen
• Sonderquoten
• Vergabe nach Leistung
• Vergabe nach Wartezeit
• Bevorzugte Auswahl
• Losverfahren
• Studienplatzbörse
Ob es sich bei dem von Ihnen gewünschten Studiengang um einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, können Sie der Übersicht zu den Studiengängen entnehmen.






