Studium
Hochschulwechsel
Bei einem Hochschulwechsel ist es für Sie wichtig zu wissen, ob Sie eine Zulassung zu einem höheren Fachsemester erhalten können.
Eine Zulassung zum Studium für ein höheres Fachsemester ist ohne Weiteres möglich, wenn Sie für diesen Studiengang bereits an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben waren oder sind.
Sollten Sie bisher einen anderen Studiengang (Quereinstieg) oder im Ausland studiert haben, müssen Sie sich Ihre bisher erbrachten Studienleistungen anerkennen lassen. Dafür reichen Sie die entsprechenden Unterlagen (Notenspiegel/Leistungsübersicht) bei der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten oder beim Prüfungsamt Mathematik ein. Bitte fügen Sie auch einen formlosen schriftlichen Antrag auf Anerkennung an den zuständigen Prüfungsausschuss bei.
Das Prüfungsamt erstellt Ihnen daraufhin eine Anerkennungsbescheinigung, in der festgestellt wird, für welches Fachsemester Sie sich bewerben können. Diese Bescheinigung fügen Sie Ihrer Bewerbung für ein höheres Fachsemester bei.
Bitte kümmern Sie sich bereits vor Ihrer Bewerbung um die Anerkennung Ihrer Studienleistungen, damit Sie über Ihre Prüfungsangelegenheiten gut informiert sind und das Bewerbungsverfahren insgesamt schneller verläuft.
Die Ansprechpartner für Prüfungsangelegenheiten finden Sie hier.
Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester verläuft ansonsten, neben den hier genannten Erfordernissen, genauso wie eine Bewerbung zum ersten Fachsemester. Es müssen die gleichen Formalitäten (Form und Frist) für eine Bewerbung erfüllt werden.
• Bewerbung mit deutschen Bildungsnachweisen
Wechsel von einer Fachhochschule
Beachten Sie, dass ein Studiengang an einer Fachhochschule trotz evtl. gleicher Bezeichnung nicht identisch ist mit einem Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule. Informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung über die speziellen Regelungen des Prüfungsverfahrens der für Sie zutreffenden Prüfungsordnung. Weitere Informationen dazu finden Sie bei den Darstellungen zum Thema Prüfungsangelegenheiten.
Bitte beachten: Einige neue Prüfungsordnungen (Maschinenbau und Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Informatik etc.) sehen vor, dass die Prüfungen der Diplom-Vorprüfung alle (erstmals) im 6. Fachsemester abgelegt sein müssen. Dies gilt auch für Sie, wenn Sie z.B. im Wintersemester in das 5. Fachsemester eines Studienganges an der TU Kaiserslautern wechseln.
Ausländische Bewerber/innen
Als Bewerber/in mit ausländischen Bildungsnachweisen können Sie sich um die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen kümmern, sobald Sie eine Zulassung erhalten haben und Sie sicher sind, dass Sie Ihr Studium an der TU Kaiserslautern beginnen werden. Es wird dann geprüft, ob Ihre Leistungen ausreichen, um Sie in ein höheres Fachsemester einzustufen.
Ihr Bewerbungsweg richtet sich in jedem Fall danach, wo Sie Ihre allgemeine Berechtigung zum Hochschulstudium (also z. B. Schulzeugnisse) erreicht haben.
• Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen






