Studium
Rechtzeitig bewerben
Ihr Bewerbungsantrag muss rechtzeitig bei der Technischen Universität Kaiserslautern eingehen.
Maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der TU und nicht das Datum des Poststempels.
Die Bewerbungstermine für aufnahmebeschränkte Studiengänge sind Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass verspätet eingehende Bewerbungs-anträge nicht mehr im Zulassungsverfahren für das betreffende Semester berücksichtigt werden können.
Bewerbungstermine
Folgende Bewerbungstermine gelten für Studienbewerber/innen:
- mit deutscher Staatsangehörigkeit
- deutschen Bildungsabschlüssen (z.B. Abitur)
- aus EU-Staaten
Studiengang | Wintersemester | Sommersemester |
|---|---|---|
zulassungsbeschränkt | 15.07.* | 15.01. |
zulassungsfrei | 31.08. | 28.02. |
- Die Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge des DISC wurde auf den 31.08.2012 verlängert!
* Abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz)
Ausländische Studienbewerber/innen
Wenn Sie Ihre Bildungs- und Schulabschlüsse nicht in Deutschland erlangt haben und eine Staatsangehörigkeit außerhalb der EU besitzen, gelten für Sie folgende Bewerbungstermine:
- Wintersemester 15.07.*
- Sommersemester 15.01.
* Abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz)
Vorgezogenes Abitur
Bewerber/innen mit vorgezogenem Abitur (insbesondere aus Rheinland-Pfalz) müssen sich für das Sommersemester ebenfalls zu den oben angegebenen Terminen bewerben.
Da zu diesem Zeitpunkt das Abiturzeugnis noch nicht vorliegt, muss dieses bis spätestens zum vierten Werktag im April der TU Kaiserslautern in amtlich beglaubigter Form nachgereicht werden.






