Studium
BAföG zur finanziellen Unterstützung
Der Staat stellt dem/der einzelnen Auszubildenden die zum Lebensunterhalt und zur Ausbildung während der Ausbildungszeit benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung, soweit das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten/seiner Ehegattin oder Lebenspartners/Lebenspartnerin und seiner Eltern (in dieser Reihenfolge) den Bedarf nicht decken.
Der soziale Rechtsstaat wird als verpflichtet angesehen, durch Gewährung individueller Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit junger Menschen hinzuwirken. Er soll dem Einzelnen die Ausbildung ermöglichen, die seiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht, und die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen, wenn seine/ihre unmittelbaren Angehörigen dazu nicht in der Lage sind.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dient diesem sozialstaatlichen Ziel.
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