Studium
Eignungsbeauftragte nach dem BAföG
Zur Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester müssen Sie einmalig eine Leistungsbescheinigung vorlegen. Diese kann unter anderem von den Eignungsbeauftragten ausgestellt werden:
• Eignungsbeauftragte nach dem BAföG an der TU
• Eignungsbeauftragte nach dem BAföG an der FH
Ansprechpartner
Abteilung für Förderungs-
angelegenheiten
Gottlieb-Daimler-Straße
Gebäude 47, Raum 502-526
67663 Kaiserslautern
Fon: 0631 205 3316/2055
Fax: 0631 205 4386
foerderung[at]verw.uni-kl.de
Öffnungszeiten
10:00 - 12:00 Uhr (mo-fr)
14:00 - 15:00 Uhr (mi)






