Studium
Studienkolleg und Feststellungsprüfung
Bewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen, die nicht mit dem deutschen Abitur vergleichbar sind, können unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit erhalten, das Studienkolleg zu besuchen. Dazu ist es notwendig, dass die Bildungsnachweise im Ausstellungsland, (z.B. in Marokko, wenn Sie dort Ihren Schulabschluss gemacht haben) zum Studium an einer Universität berechtigen.
Am Studienkolleg können Sie die Feststellungsprüfung ablegen sowie Kurse besuchen, die Sie auf die Feststellungsprüfung vorbereiten. Welche Kurse Sie besuchen müssen, ist abhängig vom Studiengang, den Sie später studieren möchten. Eine bestandene Feststellungsprüfung berechtigt Sie zum Studium an der TU Kaiserslautern. Mit ihr sind auch die erforderlichen Deutschkenntnisse nachgewiesen.
Die TU Kaiserslautern teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihrer Zeugnisse unmittelbar nach der Bewertung mit. Im Anschluss erhalten Sie vom Studienkolleg in Mainz eine Einladung zu einer Aufnahmeprüfung.
Im positiven Fall läuft das Verfahren so ab:
- Bewerbung an der TU Kaiserslautern
- Einladung vom und Aufnahmeprüfung am Studienkolleg
- Anmeldung beim Studienkolleg und Einschreibung an der TU Kaiserslautern
- Besuch des Studienkollegs
- Bestehen der Feststellungsprüfung
Nach bestandener Feststellungsprüfung am Studienkolleg müssen Sie einen erneuten Antrag auf einen Studienplatz für das Fachstudium an der TU Kaiserslautern stellen, da die Zuweisung an das Studienkolleg keinen Anspruch auf eine spätere Zulassung zum Fachstudium vermittelt.
Die Zeit am Studienkolleg wird nicht auf die Fachsemester angerechnet.
Weitere Informationen zum Internationalen Studienkolleg Mainz finden Sie unter www.studienkolleg.uni-mainz.de/new.






