Voraussetzungen für ein Studium ohne Abitur

Bewerberinnen und Bewerber ohne Schulabschlüsse, die zum Universitätsstudium berechtigen, können unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Studium an der TU Kaiserslautern zugelassen werden. In § 65 Absatz 2 des Hochschulgesetzes Rheinland Pfalz in der Fassung vom 19. November 2010 sind Einzelheiten geregelt.

Für ein Studium ohne Abitur an einer Universität müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit einem Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mindestens 2,5
  • Zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Ausbildung; die selbstständige Führung eines Haushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, die Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in und die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres können der beruflichen Tätigkeit gleichstehen.
  • Die berufliche Ausbildung muss einen hinreichenden inhaltlichen Zusammenhang mit dem gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für ein Studium des gewählten Studiengangs förderlich sind (d.h. fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung).

Mit einer beruflichen Weiterqualifikation durch eine abgeschlossene Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung erhalten Sie eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in allen Fächern an einer Universität.

Diese Informationen können Sie auch dem Informationsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur entnehmen.

Einem Bewerbungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Ausbildungsweg und den beruflichen Werdegang,
  • Abgangs- und Abschlusszeugnisse der besuchten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Zeugnisse über die Berufsausbildung und gegebenenfalls über die berufliche Weiterqualifikation, z.B. Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung in amtlich beglaubigter Kopie,
  • vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit oder der dieser gleichgestellten Tätigkeit,
  • Bestätigung über eine wahrgenommene Studienberatung bei der zuständigen Fachstudienberatung der TU Kaiserslautern (ist spätestens bei der Einschreibung vorzulegen)