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Wirkung
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Gesundheitsschäden
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Nebenstromrauch
Fagerström-Fragebogen zur Nikotinabhängigkeit
Am Arbeitsplatz

 

Wirkung
wird von der individuellen Situation und Stimmungslage beeinflußt. Bedeutsam für das Genussempfinden ist die persönliche Verknüpfung mit positiv erlebten Situationen (z.B. nach dem Essen, Rauchen in Gesellschaft)

Bei ungewohntem Konsum Vergiftungserscheinungen in Form von:
    - Speichelfluss
    - Schwindelgefühl
    - Übelkeit
    - Kopfschmerzen
    - Erbrechen
    - Herzjagen
    - Bewußtseinsstörungen

Bei Gewöhnung treten diese Erscheinungen zugunsten psychischer 
  Wirkungen in den Hintergrund:
    - Beruhigend
    - Entspannend
    - Gesteigerte Aufmerksamkeit
    - Stresstoleranz nimmt zu
    - Steigert die Konzentration
    - Dämpft Hunger
    - Anregend bei Verstimmung und Ermüdung


Schadstoffe
Im Rauch (2 Liter pro Zigarette) einer Zigarette befinden sich neben Nikotin, Kohlenmonoxid und Teer noch mehr als 3000 chemische Verbindungen wie z.B.

  • Blausäure
  • Ammoniak
  • Stickoxide
  • Benzol
  • Pyridin
  • Toluol
  • Blei
  • Zink
  • Acrolein
  • Benzol

Unter diesen Verbindungen sind mindestens 43 krebserregend. Dazu gehören u.a.

  • Nitrosamine
  • Benzo(a)pyren
  • Vinylchlorid
  • Hydrazin
  • Nickel

Ein berechtigter Verdacht krebserregend zu sein besteht u.a. bei

  • Formaldehyd
  • Anilin
  • Cadmium

 

Gesundheitsschäden
Atemwegserkrankungen

Beginnend vom Raucherhusten, über eine Bronchitis bis zur Lungenblähung (Emphysem)

Bis zu 40fach erhöhtes Risiko an Krebs zu erkranken. Besonders die Organe die mit dem Rauch in Berührung kommen wie Zunge, Rachen, Mundhöhle, Kehlkopf, Luft- und Speiseröhre, Lunge und Schleimhäute sind besonders gefährdet.

 


 

 

Herz-Kreislauf Erkrankungen

Arteriosklerose (bei Rauchern 10fach erhöhtes Risiko), erhöhter Blutdruck, erhöhte Herzfrequenz

Herzinfarkt (vor dem 40. Lebensjahr fast nur Raucher betrofffen)

Verkalkung der Herzkranzgefäße

Schlaganfall, Raucherbein

 

 

 


Weitere Folgen

Bauchspeicheldrüsen-, Nieren- und Blasenkrebs

Alzheimer

Kochenschwund (Osteoporose)

Zahnfleischerkrankungen

Hautalterung

Bei chirurgischen Eingriffen Komplikationen mit der Beatmung

 

 

 

 

 


Zahlen
Quelle: Jahrbuch Sucht 2003

1993

Kosten von 17,4 Mrd. Euro für tabakbedingte Krankheiten und Todesfälle

1999

Durchschnittlicher Zigarettenkonsum 15,4 Stück
5 % der Männer und 9 % der Frauen rauchen weniger als 5 Stück täglich
22 % der Männer und 13 % der Frauen rauchen mehr als 20 Stück täglich

2001

110 000 tabakbedingte Todesfälle

2001

ca. 20 Mio. Raucher (11,7 Mio. Männer und 8 Mio Frauen)
87 % rauchen regelmäßig
13 % rauchen gelegentlich

2001

ca. 314  Mio. Euro für Tabakwerbung ausgegeben

2002

ca. 23,3 Mrd. Euro für Tabak ausgegeben, davon fallen ca. 2,4 Mrd. Euro auf jugendliche Raucher

2002

ca. 13,77 Mrd. Euro hat der Bund durch die Tabaksteuer eingenommen

2002

ca. 145 Mrd. Zigaretten verbraucht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nebenstromrauch
ist der Rauch der zwischen den Zügen an der glimmenden Zigarettenspitze  in die Umgebung strömt. Er macht 3/4 des Rauches einer Zigarette aus. Da die Verbrennungstemperatur wesentlich geringer ist als im Hauptstromrauch ist die Konzentration der Schadstoffe im Nebenstromrauch bis zu 130 mal höher. Zudem sind die Aerosolpartikel nur 1/10 so groß wie im Hauptstromrauch und werden daher von der Lunge besser aufgenommen. So verwundert es nicht, dass bei Passivrauchern das Lungenkrebsrisiko ebenfalls erhöht (bis zu 50%) ist.

 

Fagerström-Fragebogen zur Nikotinabhängigkeit 
Quelle: Broschüre Rauchfrei am Arbeitsplatz (WHO)

Wann nach dem Aufstehen rauchen Sie Ihre erste Zigarette?

innerhalb von 5 min
6 bis 30 min
31 bis 60 min
nach 60 min

3
2
1
0

Finden Sie es schwierig, an Orten, wo das Rauchen verboten ist (z.B. Kirche, Kino usw.) das Rauchen zu unterlassen?

Ja
Nein

1
0

Auf welche Zigarette würden Sie nicht verzichten wollen?

die erste am Morgen
andere

1
0

Wie viele Zigaretten rauchen Sie im allgemeinen pro Tag?

bis 10
11 bis 20
21 bis 30
31 und mehr

0
1
2
3

Rauchen Sie am Morgen im allgemeinen mehr als im Rest des Tages?

Ja
Nein

1
0

Kommt es vor, dass Sie rauchen, wenn Sie krank sind und tagsüber im Bett bleiben müssen?

Ja
Nein

1
0

Gesamtpunktzahl

 

 

Auswertung Tabakabhängigkeit:

gering

0 bis 4 Punkte

mittel

5 bis 6 Punkte

stark

7 bis 10 Punkte


 

 

 

Am Arbeitsplatz
Quelle: Broschüre Rauchfrei am Arbeitsplatz (WHO)

Im Tabakrauch befinden sich mehr als 3000 Chemikalien, unter denen sich zahlreiche giftige und krebserregende Stoffe befinden. Auch nach der Verdünnung mit der Luft ist die Konzentration des Rauchs noch hoch genug, dass Passivraucher in verrauchten Räumen im Laufe eines Tages Mengen an krebserregenden Soffen aufnehmen, die denen mehrerer aktiv gerauchter Zigaretten entsprechen.
Passivraucher erleiden - wenn auch in geringerem Ausmaß und geringerer Häufigkeit - die gleichen akuten und chronischen Gesundheitsschäden wie Raucher. Für sie steigt das Risiko für chronische Bronchitis, infektiöse Lungenentzündung und neu auftretende Asthmaanfälle um etwa 50 %.
Um diese Belastung am Arbeitsplatz zu vermeiden, hat der Gesetzgeber im Oktober 2002 die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechend geändert.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 729), zuletzt geändert durch Art. 7 der Verordnung vom 2. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3777):
§ 3a: Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

§ 5: Lüftung
In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der angewandten Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Wird für die nach Satz 1 erforderliche Atemluft durch eine lüftungstechnische Anlage … gesorgt, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Auszug aus der Begründung des Regierungsentwurfs der oben genannten Verordnung vom 2. Oktober 2002, zu Art. 7 - Änderung der Arbeitsstättenverordnung - (Bundesrats-Drs. 301/02, S. 109):
Die Bestimmung „hält den Arbeitgeber jetzt grundsätzlich und ausdrücklich zu wirksamen Maßnahmen zum Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten bei der Arbeit an. Damit wird die neuere Rechtsprechung zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz festgeschrieben, größere Rechtssicherheit geschaffen und bundesweit ein einheitliches Schutzniveau festgelegt. Die Bestimmung gibt dem Arbeitgeber den angesichts der Vielgestaltigkeit der betrieblichen Verhältnisse notwendigen Regelungsspielraum in Bezug auf die konkret zu veranlassenden Schutzmaßnahmen.“

Auszüge aus den wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Gesundheits- bzw. Nichtraucherschutz:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246)
§ 1 Abs. 1: Zielsetzung…
Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit… zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen (geringfügige Ausnahmen in Abs. 2, die Red.).

§ 4: Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat… von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden … wird;
2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; …
3. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
4. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen; …

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 618 Abs. 1: Pflicht zu Schutzmaßnahmen
Der Dienstberechtigte (Arbeitgeber, die Red.) hat Räume, Vorrichtungen oder ... so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen ... so zu regeln, dass der Verpflichtete (Arbeitnehmer, die Red.) gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung (Arbeit, die Red.) es gestattet