Angebote für Studierende und Bedienstete mit...

Die TU beschloss im Rahmen des Audit, ebenfalls die Vereinbarkeit von Beruf/Studium mit der Pflege von Angehörigen zu verbessern, da immer mehr Menschen zuhause pflegebedürftige Angehörige betreuen.
In einem ersten Schritt wurden an der TU Kaiserslautern Informationen zur Pflege zusammengestellt.
Sodann wurde eine Informationsveranstaltung angeboten, die sehr gut angenommen wurde, und es wurden Ratgeber und andere Literatur zum Thema angeschaft. Die Broschüren und Bücher sind bei der SFGF erhältlich.

Pflegeversicherung

Ein neues Familienpflegezeit-Gesetz - Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf heißt Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) - ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Der Staat will die Familienpflegezeit fördern und berufstätigen Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben, soll die Möglichkeit gegeben werden, für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit zu reduzieren, im Beruf zu bleiben und ihre Angehörigen selbst zu pflegen. Ihr Arbeitsentgelt wird aufgestockt.
Auf Basis des Gesetzes können ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebende einen Vertrag zur Familienpflegezeit abschließen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen solchen Vertrag abzuschließen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Familienpflegezeitgesetz keinen Anspruch ihm gegenüber hat, eine Familienpflegezeit eingerichtet zu bekommen

Beratung
oder per Telefon: 0800/0117722

Darüber gibt es einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) geben. Als zentrale wohnortnahe und erreichbare Anlaufstellen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wurden Pflegestützpunkte eingerichtet.

Angebote für pflegende Angehörige in Kaiserslautern.

Pflegestützpunkt Kaiserslautern

Mach Mit Mittwoch Club und VDEK, Dornenstr. 40b, 67657 Kaiserslautern, Telefon: 0631-310 595 80 od. 81

Ökumenische Sozialstation und VDEK, Kennelstr. 7, 67655 Kaiserslautern, Telefon: 0631-534482 80 od. 81

Ambulante Dienste Zoar eGmbH, Curamed, Medicur und VDEK, Leipziger Str. 152, 67663 Kaiserslautern, Telefon: 0631-35072 27 od. 28

Träger Ökumenische Sozialstation, VDEK und DRK, Augustastr. 16-24, 67655 Kaiserslautern, Telefon: 031-80093-116

Wie Arbeitgeber Beschäftigte mit zu pflegenden Angehörigen unterstützen können, zeigt der Praxisleitfaden "für die praxis - Eltern pflegen".

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Ratgeber "Pflege" herausgegeben.
Beurlaubung vom Studium wegen Pflege ist möglich. Als Nachweis muss hier ein ärztliches Attest vorgelegt werden mit Inhalt, dass der bzw. die Studierende die Pflege z.B. der Mutter oder des Vaters übernommen hat und die überwiegende Anwesenheit dringend notwendig ist. Ansprechpartnerin: Frau Ochsenreither, Tel. 0631-205 2216, Geb. 47/530

DOWNLOADS
Gender Datenreport zu Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflegeaufgaben in der Familie.
Dokumentation zum 5. Kongress Dialog Beruf & Familie in Hessen zum Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Pflege" am 4. September 2008 im Dominikanerkloster in Frankfurt am Main.