Universität
Gleichstellungsbeauftragte des Senats

Prof. Dr. Gabi Troeger-Weiß
Pfaffenbergstr. 95, 67663 Kaiserslautern
Geb. 1, Raum 022.1
Tel.: +49(0)631/205-4701
Fax: +49(0)631/205-2551
E-Mail: troegerw[at]rhrk.uni-kl.de
Sekretariat
Stephanie Heiler
Tel.: +49(0)631/205-3435
E-Mail: heiler[at]rhrk.uni-kl.de
Aufgaben:
- Unterstützung der Organe der Hochschule (Hochschulrat, Senat, Präsidentin/Präsident) und von ihnen gebildete Ausschüsse bei der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 2 HochSchG („Die Hochschulen fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Bei der Benennung von Gremienmitgliedern ist das Prinzip der Geschlechterparität zu berücksichtigen.“),
- Vorbereitung der Beschlussfassung des Senats gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 16 (Pläne zur Förderung von Frauen)
- regelmäßige Berichterstattung über ihre Tätigkeit,
- Mitwirkung an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die weiblichen Beschäftigten betreffen.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben besitzt sie die folgenden Rechte:
- sie ist rechtzeitig zu informieren,
- sie kann Stellungnahmen abgeben,
- sie kann an den Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen und Anträge stellen (ihre Stellungnahmen sind den Unterlagen beizufügen),
- sie kann auf ihren Antrag von ihren Dienstaufgaben ganz oder teilweise freigestellt werden,
- sie ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mitteln auszustatten.
- Eine Entscheidung, die im Aufgabenbereich der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten gegen ihre Stellungnahme getroffen worden ist, muss auf ihren Antrag überprüft und erneut getroffen werden.
Gleichstellungsbeauftragte und Frauenreferentin arbeiten einander zu und stimmen ihre Entscheidungen miteinander ab.






