Die Hochschulleitung
Die Universitätsleitung besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten für Forschung und Technologie, dem Vizepräsidenten für Studium und Lehre sowie dem Kanzler.
Der Präsident

- Prof. Dr. Helmut J. Schmidt
Aufgabenbereich
- Außenvertretung
- Hochschulentwicklung
- Zusammenwirken der Organe
- Berufungs- u. Bleibeverhandlungen
- Hausrecht
- Studierendenschaft
- Stiftungen
Nähere Informationen zum Aufgabenbereich sowie Kontaktinformationen finden Sie hier.
Wenn Sie dem Präsidenten wichtige Ereignisse, wie Ehrungen, neue Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte, Verlängerungen solcher Projekte, Erfindungen, Veröffentlichungen etc. schicken möchten, dann verwenden Sie bitte dieses Online-Formular.
Der Vizepräsident

- Prof. Dr. Burkard Hillebrands
für Forschung und Technologie
Aufgabenbereich
- Grundsätzliche Forschungsangelegenheiten
- Forschungsförderung
- Forschungsschwerpunkte
- Drittmittelforschung
- Graduiertenkollegs
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Gründungsförderung
- Technologietransfer
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Der Vizepräsident

- Prof. Dr.-Ing. Lothar Litz
für Lehre und Studium
Aufgabenbereich
- Grundsätzliche Angelegenheiten der Lehre und Studium
- Studiengänge, Studienpläne
- Promotionsordnungen
- Prüfungsordnungen
- Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
- Distance and Independent Studies Center (DISC)
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Der Kanzler

- Stefan Lorenz
Aufgabenbereich
- Leitender Beamter der Verwaltung der Hochschule
- Erledigung der Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Hochschule
- Beauftragter für den Haushalt
- Ständiger Vertreter der Hochschulleitung in Angelegenheiten des Personalvertretungsrechts
- Ständiger Vertreter der Hochschulleitung in Angelegenheit des Arbeits- und Umweltschutzes
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