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Projektstruktur und -ablauf
Das Projekt ist in zwei Phasen gegliedert. Danach sollen die Hochschulen in der Lage sein, sich bei einer Akkreditierungsagentur als System akkreditieren zu können.
In der ersten Phase (Oktober 2010 – September 2011) soll sowohl intern als auch im Dialog zwischen den zwei Hochschulen und dem Hochschulevaluierungsverbund die aktuell vorhandenen Instrumente der Qualitätssicherung diskutiert, wo notwendig ergänzt und optimiert werden. Dabei geht es vor allem auch um die Festlegung der Prozesse, Abläufe und Zuständigkeiten.
Maßgebliche Teilaspekte, die in dieser ersten Phase zu berücksichtigen sind, finden sich als die sechs vom Akkreditierungsrat 2008 beschlossenen Kriterien für Systemakkreditierung wieder:
- Definition, Publikation und Überprüfung von Qualifikationszielen
- Etablierung eines Steuerungssystems in Studium und Lehre
- Verfahren der internen Qualitätssicherung
- Einrichtung eines internen Berichtssystems
- Definition der Entscheidungsprozesse, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten und
- Dokumentation der Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Information und Publikation der Ergebnisse.
In Konkretisierung dieser Kriterien sind in der ersten Phase ein Ausbildungsprofil und eine Lehrstrategie zu formulieren. Ebenfalls ist ein Prozesshandbuch anzufertigen, in denen die zentralen Prozesse und Verantwortlichkeiten geregelt sind. Vor allem die Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen soll in der ersten Projektphase darin definiert werden; andere Prozessdefinitionen und -beschreibungen werden in Abhängigkeit von den strukturellen Voraussetzungen an beiden Hochschulen vorgenommen.
Parallel hierzu werden die an den Hochschulen eingesetzten Instrumente und Verfahren optimiert und an die Anforderungen der Systemakkreditierung angepasst. Dazu gehören insbesondere:
- Lehrveranstaltungsbefragungen
- Studieneingangsbefragungen
- Absolventenbefragungen sowie
- hochschuldidaktische Maßnahmen.
Ferner können zu einem späteren Zeitpunkt in das Evaluationssystem auch noch folgende Instrumente aufgenommen werden:
- Exmatrikuliertenbefragungen
- Workloaderhebungen
- externe Lehrevaluationen und
- vereinheitlichte Studienverlaufsanalysen.
Zwei Gremien sind bereits bei Projektbeginn einzurichten: Zum einen jeweils eine Steuerungsgruppe zur operativen Unterstützung des Projektkoordinators vor Ort, zum anderen ein hochschulübergreifender Lenkungsausschuss als übergeordnete Beratungsinstanz sowie als „Agenturersatz“ für die intern durchgeführten (Re-)Akkreditierungen der Studiengänge.
Die jeweils an der FH und TU Kaiserslautern einzurichtenden Steuerungsgruppen sollen als Ansprechpartner der Projektkoordinatoren fungieren. In diesen soll sich das Know-how der jeweiligen Hochschule in Sachen Qualitätssicherung versammeln und die Projektkoordinatoren bei der konkreten Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte unterstützen. Dabei kommt ihnen selbst eine wesentliche Rolle beim Aufbau des Qualitätsmanagementsystems zu.
Der hochschulübergreifende Lenkungsausschuss setzt sich als ein aus Vertretern der beiden Hochschulen, des Hochschulevaluierungsverbunds sowie um externe Experten ergänztes Gremium zusammen. Neben jeweils vier Vertretern aus beiden Hochschulen (davon ein studentischer Vertreter) sollen darin jeweils eine Person aus der Geschäftsstelle und dem Vorstand des Hochschulevaluierungsverbunds, aus der Berufspraxis, vom Akkreditierungsrat, vom rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministerium sowie ein internationaler Experte und ein Experte einer anderen deutschen Hochschule vertreten sein.
In Ergänzung der beschriebenen Kooperations- und Kommunikationsstrukturen sind für die erste Projektphase Workshops mit allen Mitgliedshochschulen des Hochschulevaluierungsverbunds geplant, in denen erarbeitete Vorschläge, Materialien und Leitlinien vorgestellt und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf andere Hochschulen diskutiert werden. Perspektivisch ist auch ein Portal für alle Mitgliedshochschulen des Hochschulevaluierungsverbunds angedacht, in dem die Materialien des Projekts diesen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Bereits in der ersten Projektphase sollen die definierten Prozessabläufe der Qualitätssicherung in der Praxis erprobt werden. Neben der studiengangsbegleitenden Qualitätssicherung liegt der Fokus hierbei vor allem auf ein passgenaues Procedere für die Einrichtung und Weiterführung der Studiengänge. Zum Abschluss der ersten Projektphase erscheint ein Zwischenbericht, der die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse zusammenfasst und die noch zu erarbeitenden Arbeitsfelder offenlegt.
In der zweiten Projektphase (Oktober 2011 – September 2012) sollen die Prozessabläufe konkretisiert und eventuell nochmals systemisch angepasst werden, um so die Voraussetzungen für die spätere Systemakkreditierung zu schaffen. Sowohl Zwischen- als auch Abschlussbericht soll den Mitgliedshochschulen des Hochschulevaluierungsverbunds sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.








