Aktuelle Neuigkeit
Neuregelung Praktika ÜVO
Liebe Studierende,
für die Lehramtsstudierenden nach der Übergangsverordnung gibt es bezüglich der schulischen Praktika eine Neuerung!
Ab sofort ist das schulische Fachpraktikum (VP-Ü), das bisher als drittes schulisches Praktikum abgeleistet werden musste, optional. Auf der Praktikumsplattform „Schulpraktika.rlp“ können Sie diesen Hinweis unter folgendem Link nachlesen:
Fachpraktika ÜVO
Falls Sie das freiwillige VP-Ü absolvieren wollen, so können Sie dies vom 29.06.-01.07.2011 auf der Praktikumsplattform
mit Ihrem Studierendenzugang buchen.
Für die verschiedenen Lehrämter fallen jedoch ab sofort nur noch die folgenden schulischen Praktika verpflichtend an:
• LAG/LAR: zweiwöchiges und vierwöchiges Schulpraktikum (das von Lehrveranstaltungen des Modul 2 der Bildungswissenschaften begleitet wird)
• LABBS: vierwöchiges Schulpraktikum (das von Lehrveranstaltungen des Modul 2 der Bildungswissenschaften begleitet wird)
Studierende, die zwar ein VP-Ü absolviert haben, aber noch nicht alle erforderlichen Blockpraktika, können grundsätzlich das VP-Ü mit einem zweiwöchigen Schulpraktikum ersetzen.
Ein vierwöchiges Schulpraktikum kann durch Aufstockung des VP-Ü ersetzt werden.
Die Erweiterung sieht getrennt nach Lehrämtern so aus:
Ein einwöchiges Praktikum für das
a) LAR an einer Realschule oder einer IGS,
b) LAG an einem Gymnasium bzw. einer IGS mit gymnasialer Oberstufe, wobei der Schwerpunkt auf dem Oberstufenunterricht liegt,
c) LABBS an einer berufsbildenden Schule mit Hospitationen in verschiedenen Schulformen. Innerhalb der Praktikumswoche ist ein eigener Unterrichtsversuch durchzuführen.
Die Studierenden, die von der Möglichkeit der Ergänzung des VP-Ü im Hinblick auf die Anerkennung als vierwöchiges Praktikum Gebrauch machen wollen, kümmern sich selbst um einen Praktikumsplatz (nicht über die Plattform!) und eine entsprechende Bescheinigung, die Angaben über den Unterrichtseinsatz und den eigenen Unterrichtsversuch enthält. Diese Bescheinigung dient den Geschäftsstellen des Landesprüfungsamtes zusammen mit der Bescheinigung über das VP-Ü als Nachweis für das vierwöchige Schulpraktikum.
Falls Sie noch Fragen haben, so können Sie sich gerne an mich wenden.
Viele Grüße,
Claudia Gómez Tutor






