Schulpraktika
Lehramtsstudierende müssen unterschiedliche Schulpraktika absolvieren. Die Anzahl und Art ist abhängig von der Prüfungsordnung sowie dem jeweiligen Lehramt. Das ZfL sowie die Fachstudienberatungen informieren über die Praktika und deren Regelungen.
Welche Prüfungsordnung für wen gilt, hängt davon ab, wann der Studienbeginn war:
- Prüfungsordnung B.Ed./M.Ed.: Seit WiSe 2007/08
- Übergangsverordnung (ÜVO): Seit WiSe 2005/06
- Alte Prüfungsordbung (APO): Vor WiSe 2005/06
Weitere Informationen
Adresse des ZfL
- Gottlieb-Daimler-Str. 47 (Raum 628)
67663 Kaiserslautern






