Übergangsverordnung (ÜVO)

Hier finden Sie Hinweise zum Studium nach der seit dem Wintersemester 2005/2006 gültigen Landesverordnung ("Übergangsverordnung").

Für Studierende, die seit dem Wintersemester 2005/06 das Studium aufgenommen haben, gibt es eine Neuerung im Vergleich zur Alten Prüfungsordnung (APO). Die Übergangsverordnung wurde im Bereich der Bildungswissenschaften neu geregelt. Studierende legen nun in den Bildungswissenschaften in allen drei Modulen jeweils einen qualifizierten Leistungsnachweis als Voraussetzung für die mündliche Staatsexamensprüfung ab. Die Staatsexamensprüfung findet studienbegleitend unmittelbar nach dem Ablegen des letzten qualifizierten Leistungsnachweises als halbstündige mündliche Prüfung statt. Nähere Informationen finden Sie in der Landesverordnung.

Bereits seit dem WS 2005/2006 wird in allen Lehramtsstudiengängen mit den Curricularen Standards Bildungswissenschaften gearbeitet und mit einer erweiterten Semesterwochenstundenzahl und der Erhöhung der Anzahl und Dauer der Praktika eine stärkere Verzahnung von theoretischen und schulpraktischen Studien angestrebt.

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