Lehramt an berufsbildenden Schulen (BBS)
Allgemeines
Prüfungen nach den "alten" Prüfungsverordnungen von 2003-2007 (kein BA-/MA Studium)
Der Studiengang wird ausschließlich für Rheinland-Pfalz an der TU Kaiserslautern angeboten. Das Studium vermittelt die wissenschaftliche Befähigung zur Erteilung von Unterricht an berufsbildenden Schulen. Die berufsbildende Schule gliedert sich in folgende Schulformen:
Berufsschule; Berufsfachschule;
Berufsoberschule; Duale Berufsoberschule; berufliche
Gymnasien; Fachschule.
Das Studium umfasst die Erziehungs-/Bildungswissenschaften, ein Erstfach und ein Zweitfach, wobei sich das Erstfach in zwei Prüfungsgebiete aufteilt. Als Erstfach kann Bautechnik, Elektrotechnik, Holztechnik oder Maschinenwesen in Verbindung mit einem der folgenden Zweitfächer gewählt werden: Biologie, Informatik, Mathematik, Physik, Politik und Sport. Außerdem können, aufgrund der Rahmenvereinbarung zwischen der TU Kaiserslautern und der Universität des Saarlandes, folgende Fächer als Zweitfächer studiert werden, sofern dieses Fach an der Universität des Saarlandes geprüft wird: Deutsch, Englisch, Französisch, Evangelische und Katholische Religionslehre. Über die Kooperation des Uni-Verbundes findet man weitere Informationen unter:
http://www.uni-saarland.de/info/universitaet/kooperationen/universitaetsverbund-suedwest.html. Studierende, die an der Universität des Saarlandes ein erstes berufsbezogenes Fach studieren, können die Prüfung nach dieser Prüfungsordnung im zweiten Fach ablegen, wenn dieses Fach an der Universität des Saarlandes nicht studiert werden kann.
Erste Staatsprüfung Lehramt an berufsbildenden Schulen nach der Übergangsverordnung vom 12.09.2007
Studierende, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach der LVO vom 12.09.2007 ablegen, legen die Prüfung in den Bildungswissenschaften (= erster Prüfungsteil) studienbegleitend ab und fertigen im Anschluß daran die wissenschaftliche Prüfungsarbeit (=zweiter Prüfungsteil) an. Sind beide Teile erfolgreich absolviert, folgen die weiteren Prüfungsteile (schriftliche und mündliche Prüfungen in den Fächern).
Schulpraktika, Fachpraktika
(1) Während des Studiums ist ein Schulpraktikum an einer berufsbildenden Schule abzuleisten; danach ist eine Teilnahme an einem betreuten schulischen Fachpraktikum möglich. Das Schulpraktikum dient der Hospitation und dauert vier Wochen. Das betreute schulische Fachpraktikum im ersten Fach dient der fachbezogenen Vertiefung durch praktische Übungen und dauert ein Semester. Es kann entweder semesterbegleitend oder ganz oder teilweise als Blockveranstaltung in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden.(2) Die Teilnahme am Begleitseminar zu pädagogischen und schulpraktischen Studien wird auf die Hälfte des Schulpraktikums angerechnet.
Erste Staatsprüfung Lehramt an berufsbildenden Schulen nach der Landesverordnung von 29.09.2005
Schulpraktika, Fachpraktikum
(1) Während des Studiums ist ein Schulpraktikum an einer berufsbildenden Schule abzuleisten; danach ist eine Teilnahme an einem betreuten schulischen Fachpraktikum möglich. Das Schulpraktikum dient der Hospitation und dauert vier Wochen. Das betreute schulische Fachpraktikum im ersten Fach dient der fachbezogenen Vertiefung durch praktische Übungen und dauert ein Semester. Es kann entweder semesterbegleitend oder ganz oder teilweise als Blockveranstaltung in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden.(2) Die Teilnahme am Begleitseminar zu pädagogischen und schulpraktischen Studien wird auf die Hälfte des Schulpraktikums angerechnet.
Erste Staatsprüfung BBS nach der Prüfungsordnung vom 09.04.2003
Der erste Prüfungsteil besteht aus der Anfertigung der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit, die in einem Bereich der Erziehungswissenschaften oder im Erstfach anzufertigen ist. In den Erziehungswissenschaften sind 3 Klausuren à 1 Stunde, 1 Klausur in Psychologie oder Soziologie abzuleisten und zwei mündliche Prüfungen abzulegen.Die schriftlichen Prüfungen in den beiden gewählten Prüfungsgebieten bestehen aus zwei Klausuren im Erstfach und einer Klausur im Zweitfach (außer Informatik = 2 Klausuren á 1,5 Stunden; davon kann eine studienbegleitend absolviert werden).
Die mündlichen Prüfungen erstrecken sich auf eine Prüfung in den Fachwissenschaften und in der Fachdidaktik (teilweise studienbegleitend). Siehe auch LVO 2003 § 12 und 13 sowie Anhang B.
Schulpraktikum, Fachpraktikum
Mind. 4 Wochen Schulpraktikum an einer berufsbildenden Schule. Das Begleitseminar (schulpraktische Studien) und ein Fachpraktikum können je zwei Wochen ersetzen. Voraussetzung für das Studium sind außerdem mindestens bis zu 52 Wochen (abhängig vom Studiengang) Betriebspraktikum.