Content not yet translated. Original: Informationen zur betriebsärztlichen Betreuung

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Dr. med. Justin Fischer
B.A.D. Berufsgenossenschaftlicher arbeitsmedizinischer Dienst

Mit Anregungen oder Fragen zu diesen Seiten wenden Sie sich bitte an mich: betriebsarzt[at]verw.uni-kl.de.

Wer bin ich?

Als Betriebsarzt des B.A.D. (Berufsgenossenschaftlicher arbeitsmedizinischer Dienst) betreue ich u.a. die TU in Kaiserslautern.

Nach meinem Medizinstudium in Mainz und London habe ich in den Krankenhäusern Paulenstift/Wiesbaden und Neustadt die Weiterbildung zum Internisten absolviert. Anschließend begann ich eine arbeitsmedizinische Weiterbildung beim B.A.D., die ich 1995 mit der Anerkennung zum Facharzt für Arbeitsmedizin abschloss. Es folgte eine zusätzliche Qualifizierung im Bereich der Umweltmedizin, einem Gebiet mit stets wachsender Aktualität, an der Akademie für Arbeits- und Umweltmedizin in Berlin. Dies bildet die Grundlage einer umfassenden Beratung bei vielfältigen Problemen, die sich in einem Unternehmen mit den unterschiedlichsten Aktivitäten, wie der RPTU, stellen.

Wie bin ich erreichbar?

an der Universität:

Arbeitszimmer: 47/208
Sprechstunde: Mo 08.00 - 12.00 und Di 08.15 - 10.00 Uhr
Telefon: 2 05 - 43 33
E-mail: betriebsarzt[at]verw.uni-kl.de

 

über das Zentrum des BAD:

Merkurstraße 9, 67663 Kaiserslautern
Telefon: 06 31/3 70 92 70
E-mail: fischer[at]bad904.bad-gmbh.de

 

Mitarbeiterin:

Petra Stemler
Gebäude 24/109
Tel.: 0631/205-3920
E-mail: petra.stemler[at]verw.uni-kl.de

  • Aufnahme und Anzeigen von Arbeits- und Wegeunfällen
  • Organisation der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Untersuchungen
  • Organisation der Ersthelfer Ausbildung
  • Führen der Ersthelferdatei
  • Führen der Strahlenschutzdatei

Rechtsgrundlage

Die Basis jeder betriebsärztlichen Tätigkeit ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG vom 12.12.1973). In diesem Gesetz werden das Verhältnis des Betriebsarztes zur Unternehmensleitung (§ 1), die Aufgaben des Betriebsarztes (§ 3) und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsfachkräften (§ 10) festgelegt. Weitere Details der betriebsärztlichen Tätigkeit regeln die Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.5 sowie die Richtlinie zum Arbeits- und Umweltschutz an der RPTU.

Beratung

Ein wesentlicher Bestandteil der betriebsärztlichen Betätigung ist die Beratung der Universitätsleitung, der Mitarbeiter und der Personalvertretung bei allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes:

1. Planung von Betriebsanlagen,
2. Beschaffung von Arbeitsmitteln (z.B. Möbeln),
3. Gefährdung durch Arbeitsstoffe,
4. Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung,
5. Organisation der Ersten Hilfe,
6. Arbeitsplatzergonomie,
7. Arbeitsplatzhygiene,
8. Arbeitsplatzwechsel,
9. Gefährdungsanalysen,
10. Indikation von Vorsorgeuntersuchungen,
11. Impfungen (allgemeine und spezielle Impfungen, Reiseimpfungen),
12. Beschäftigung von Schwerbehinderten,
13. Umweltmedizinische Probleme.

Aus der Liste geht hervor, wie umfangreich die arbeitsmedizinischen Fragestellungen in einem Unternehmen sind und dass jeder Mitarbeiter bzw. jeder Arbeitsplatz davon betroffen sein kann.

Untersuchungen

Als Betriebsarzt untersuche ich die Mitarbeiter nach Vorgabe verschiedener Rechtsvorschriften (siehe unten). Ziel der Untersuchungen ist es, arbeitsplatzbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und Mitarbeiter mit erhöhter Gefährdung durch die berufliche Tätigkeit zu identifizieren. In enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen, den Sicherheitsfachkräften und der Universitätsleitung ist der Betriebsarzt gefordert, Lösungen zur Minimierung oder Unterbindung beruflicher Gefährdungen zu entwickeln. Gesprächsinhalte und Untersuchungsbefunde unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. Bei rechtsverbindlichen Untersuchungen ist der Betriebsarzt allerdings verpflichtet, der Universitätsleitung und dem Verantwortlichen des Arbeitsbereiches mitzuteilen, ob bzw. mit welchen Auflagen oder Einschränkungen der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz weiter beschäftigt werden kann. Als Leitlinie für Auswahl, Untersuchungsumfang und Bewertung von Vorsorgeuntersuchungen hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft für typische Gefährdungen und häufig verwendete Gefahrstoffe bislang insgesamt 45 Grundsätze erarbeitet (G01 bis G45). Abweichend von diesen Grundsätzen kann ich die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen spezifischen betrieblichen Belastungen anpassen.

Folgende Untersuchungen können im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung durchgeführt werden:

1. Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen (§ 3 ASiG),
2. Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (GUV 0.6, Anhang VI GefStoffV, Anhang VI GenTSV, Anhang IV BiostoffV),
3. Augenuntersuchungen (BildscharbV) - siehe auch Bildschirmarbeitsplätze,
4. Einstellungsuntersuchungen,
5. Jugendarbeitsschutzuntersuchungen.

Die Untersuchungen werden von - terminiert und in regelmäßigen Abständen in meinen Untersuchungsräumen 47/208 durchgeführt.

Begehungen

Begehungen und Beurteilung von Arbeitsplätzen ist ein integraler Bestandteil jeder betriebsärztlichen Tätigkeit. Zusammen mit dem Sicherheitsingenieur Herrn Wasseq begehe ich deshalb in regelmäßigem Turnus die Abteilungen bzw. Arbeitsgruppen der Universität, um auch vor Ort Ansprechpartner für arbeitsmedizinische Fragestellungen zu sein.
Das Ergebnis der Begehungen wird den Verantwortlichen, dem Sicherheitsbeauftragten und dem Personalrat mitgeteilt.

Neben den Routinebegehungen kann bei speziellen arbeitsmedizinischen Fragen oder akuten Problemen nach Vereinbarung eine Begehung und Begutachtung eines Arbeitsbereichs durchgeführt werden.

Bildschirmarbeitsplätze

Durch die ständige Zunahme der täglichen Bildschirmarbeit an fast allen Arbeitsplätzen steigt auch die gesundheitliche Belastung und Gefährdung insbesondere für Augen und Skelettapparat. Je länger am Tag am Bildschirm gearbeitet wird, desto wichtiger ist, dass die Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung erfüllt und arbeitsmedizinische Erkenntnisse berücksichtigt werden, z. B. betreffend das Training der Augen, die korrekte Aufstellung des Bildschirms und richtiges Sitzen. Besonders hervorzuheben ist die betriebsärztliche Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 Bildschirm-Arbeitsplätze.

Anhand der Checkliste Bildschirmarbeitsplätze können Sie Ihren Arbeitsplatz durch einfaches Anklicken im Formular beschreiben. Diese Daten werden dann auf der Basis der Verordnung analysiert. Ergeben sich dabei offensichtliche Defizite, werde ich nach Rücksprache mit Ihnen und dem Verantwortlichen des Arbeitsbereiches den Arbeitsplatz begehen und detailliert bewerten. Die Angaben zu Ihrer Person (z. B. Körpergröße) sind freiwillig. Allerdings können viele Fragen der Ergonomie (z. B. Tischhöhe, Fußstütze, ...) ohne diese Daten nur eingeschränkt bewertet werden. Natürlich unterliegen diese Daten der ärztlichen Schweigepflicht und werden ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Gefährdungsanalysen

Im § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen.

Eine Gefährdung kann sich durch

- Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes,

- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,

- den Einsatz von Arbeitsmitteln,

- die Gestaltung von Arbeitsverfahren,

- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten

ergeben. Bezüglich der gesundheitlichen Aspekte stehe ich beratend zur Verfügung. Bei sicherheitstechnischen Fragen wenden Sie sich an den Sicherheitsingenieur.

Betriebliche Gesundheitsvorsorge

Neben den spezifischen betriebsärztlichen Aufgaben obliegt mir als Betriebsarzt auch die interne Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiter. Dies umfasst ein weites Feld möglicher Aktivitäten mit dem Ziel, durch Aufklärung und Maßnahmen vor Gesundheitsschäden zu schützen:

- Organisation und Begleitung von Rückenschulungen,

- Impfaktionen,

- Gesundheitstage,

- Vorträge zu z. B. Kühlschmierstoffen, allgemeinen und speziellen Impfungen, Schadstoffbelastungen in Innenräumen, Rückenerkrankungen, Herzinfakt, Schlaganfall oder zu anderen Thmen,

- Gesundheitszirkel.

 

Über das Intranet biete ich an:

H 1N1 Pandemie, Impfen oder Nicht?

Richtig sitzen

Rückenleiden vermeiden

Bildschirm richtig aufstellen

Übungen für die Augen

Augenuntersuchungen bei Bildschirmarbeit

Spätmahlzeiten?

keine Gefahr durch Kopierer

Umgang mit Ethidiumbromid

Schutzimpfungen vor Reisen

Nichtraucherschutz

An weiteren Vorschlägen bin ich in jedem Fall interessiert und hoffe auf Rückmeldungen durch Sie, um auf Ihre Belange intensiver eingehen zu können.

Die Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Gesundheitsvorsorge müssen natürlich mit der Universitätsleitung und den Verantwortlichen vor Ort abgesprochen werden.

Mit Anregungen oder Fragen zu diesen Seiten wenden Sie sich bitte an mich: betriebsarzt[at]verw.uni-kl.de