Anspruch auf Elternzeit haben alle Arbeitnehmer*innen, die ihr Kind überwiegend selbst betreuen, egal ob der andere Elternteil erwerbstätig, arbeitslos oder in der Ausbildung ist. Derzeit kann für die Dauer von bis zu drei Jahren Elternzeit genommen werden. Davon können vierundzwanzig Monate ohne Zustimmung der Arbeitgeberin im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Die Arbeitgeberin kann eine Elternzeit in diesem Zeitraum nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Eltern können sich in der Elternzeit bis zu dreimal abwechseln oder Elternzeit gleichzeitig nehmen.
Bei der Anmeldung der Elternzeit ist zu klären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit in Anspruch genommen wird. Diese ist spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich anzuzeigen, für Väter aber nicht früher als acht Wochen (Kündigungsschutz!). Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche drei -jährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann während der Mutterschutzfrist genommen werden. Eine maximale Teilzeitarbeit von dreißig Stunden/Woche ist zulässig; unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitszeit zwei mal während der Gesamtdauer der Elternzeit zwischen fünfzehn - dreißig Wochenstunden reduziert werden. Beschäftigungsverhältnisse enden fristgemäß – Ausnahmen sind im WissZeitVG verankert.
Zu beachten ist: Die Anmeldefrist beträgt dreizehn Wochen, wenn die Elternzeit ab dem dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden soll. In dieser Zeit gilt der besondere Kündigungsschutz.
Verbeamtete Eltern haben nach den Verordnungen des Bundes und der Länder ebenfalls Anspruch auf Elternzeit. Informationen zum Sonderurlaub aus familiären Gründen und zur Teilzeitarbeit für Beamt*innen erteilt die Personalabteilung.
Informationen und Anträge zur Elternzeit an der TUK:
Beamtenrecht/Personalrechtliche Nebengebiete
Jürgen Heinz, Frau Natascha Laskowski, Lisa Gröger
Gebäude 47/ 810 Gebäude 47/ 812 Gebäude 47/812
Tel. 0631 205 - 3544 Tel. 0631 205 - 5071 Tel. 0631 205-2350
Weitere Informationen zu Elternzeit und Elterngeld sind hier zu finden:
www.familien-wegweiser.de/
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=194764.html
HINWEIS! Zusätzlich beraten die Elterngeldstellen (Jugendämter der Kreis- und Stadtverwaltungen) oder das Servicetelefon des BFSFJ; Tel. 030/201 791 30