Geschlechtergerecht formulieren
Sensibilisierungsplattform
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Merkblatt für die TU Kaiserslautern
Im November 2017 beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass es eine dritte Option im Personenstandregister geben muss: Neben Frauen und Männern kann daher seit Dezember 2018 eine dritte Möglichkeit angegeben werden. Die dritte Option ist mehr als ein drittes Geschlecht, da Intersexualität mehr als nur ein Geschlecht beinhaltet.
Was bedeutet dies für die Praxis an der Universität? Es empfiehlt sich, vor allem in Schriftstücken – Formularen, Anträgen, Verordnungen, Anschreiben – sowie in jeder Form der (öffentlichen) Ansprache von Studierenden und Mitarbeitenden möglichst gendersensible Formulierungen zu finden. Alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten werden einbezogen, bspw. Personen, die sich als trans, intersexuell oder nicht-ident verorten, um das dritte Geschlecht zu berücksichtigen.
Konkret bedeutet dies:
Geschlechtsneutrale Formulierungen
Durch Pluralbildungen, Wortzusammensetzungen oder durch die Nennung von Ämtern statt Personen werden Formulierungen geschlechtsneutral. Um Stereotypenbildungen zu vermeiden, können zudem Rollen von Personen neutral formuliert werden.
Herkömmliche Ausdrucksweise | Neutrale Form |
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Anrede
Um dem dritten Geschlecht in der Anrede gerecht zu werden, können neben einer neutralen Grußformel Vor- und Zuname benannt werden. In der Anrede von Gruppen kann diese in einer neutralen Form angesprochen werden:
Herkömmliche Ausdrucksweise | Neutrale Form |
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Um allen Geschlechtern gerecht zu werden, wird empfohlen, am Ende von Briefen und E-Mails folgenden Absatz aufzunehmen:
Anrede in Briefen und E-Mails |
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Wie darf ich Sie in Zukunft ansprechen? An der TUK bemühen wir uns, alle Menschen mit der von ihnen bevorzugten Anrede anzusprechen. Im ersten Kontakt benutzen wir daher zunächst die inklusive Anrede „Guten Tag Vorname Name“. Wir freuen uns, wenn Sie uns mitteilen, wie wir Sie in Zukunft anschreiben dürfen. |
Umformulierungen
Sätze können so umformuliert werden, dass die Personen nicht explizit benannt werden. Frauen und Männer werden nicht als Personen, sondern in ihrer Funktion oder ihren Handlungen indirekt benannt. Auch durch Passivkonstruktionen können Personen indirekt benannt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, Personen in der direkten Rede anzusprechen:
Herkömmliche Schreibweise | Neutrale Schreibweise |
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Sternchen (*)
In Formularen, Ordnungen, Anschreiben und anderen Texten wird an der TUK das Sternchen verwendet, bspw. Kolleg*innen, Professor*innen. Alternativ kann das dritte Geschlecht in Stellenanzeigen in Klammern (w/m/d) angegeben werden.
Explizite Nennung von einem Geschlecht
Soll im Text ein Geschlecht besonders hervorgehoben werden, bspw. um Benachteiligungen eines Geschlechts explizit aufzugreifen, kann am Ende des Begriffs ein Sternchen verwendet werden. Personen des dritten Geschlechts werden damit in der Benennung eines Geschlechts mitberücksichtigt, es werden jedoch nicht alle Personen einbezogen.
Herkömmliche Ausdrucksweise | Formulierung unter Berücksichtigung eines Geschlechts und des 3. Geschlechts |
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Frauen | Frauen* |
Männer | Männer* |
Studentinnen | Studentinnen* |
Mitarbeiter | Mitarbeiter* |
Neutrale Nennung der Geschlechter
Bitte berücksichtigen Sie: Das Binnen-I, die Nennung von Frauen und Männern, die Klammerform oder der Schrägstrich sind nicht geeignet, da damit nur die zwei Geschlechter benannt werden.

Dr. Cornelia Rövekamp
Stabsstelle Gleichstellung, Vielfalt und Familie
Gebäude 57
, Raum 273
67663 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 0631-205-5902
E-Mail:
gleichstellung-vielfalt-familie@uni-kl.de