Auslandsaufenthalt mit Behinderung

Sonderförderung im ERASMUS-Programm

Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten.

Weitergehende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

https://eu.daad.de

http://www.daad-magazin.de/17113/

 

DAAD fördert Mobilität von Studierenden mit Behinderung

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) erweitert seine Unterstützung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Dies ist Teil eines Beschlusses der Mitgliederversammlung des DAAD zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der DAAD stellt künftig mehr finanzielle Mittel für auslandsbedingte und durch eine Behinderung oder chronische Erkrankung begründete Mehrkosten zur Verfügung, die sonst durch keinen anderen Kostenträger gedeckt werden können. Dies gilt sowohl für die individuelle Personenförderung als auch für die Projektförderung des DAAD.

DAAD-Pressemitteilung: Mobilität auch bei Behinderung

 

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Ansprechpartner

Thomas Pauls
(Schwerbehindertenvertreter der Beschäftigten)

Dr.-Ing. Parya Memar
(Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender)