Merkzeichen

Folgende Merkzeichen können in reservierten Feldern im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden:

  • "G" (erheblich gehbehindert)
  • "aG" (außergewöhnlich gehbehindert)
  • "H" (hilflos)
  • "Bl" (blind)
  • "Gl" (gehörlos)
  • "TBI" (taubblind)
  • "B" (berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson)
  • "RF" (Rundfunkgebührenbefreiung möglich)

Details und was es mit dem Merkzeichen auf sich hat finden Sie beim Integrationsamt Link.

 

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Ansprechpartner

Thomas Pauls
(Schwerbehindertenvertreter der Beschäftigten)

Dr.-Ing. Parya Memar
(Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender)