Stickstoffversorgung an der TUK
Die entnommene Menge muss in den bereitgestellten Ordnern eingetragen werden, die an allen Versorgungseinrichtungen ausliegen.
Der Zugang zur Versorgungseinrichtung ist nur für die Nutzer der TUK möglich. Jeder Tank verfügt über seine eigene Schließanlage, dh. die Schlüssel die zb. an Tank 1 passen, funktionieren nicht an Tank 2 und umgekehrt. Um eine Schließberechtigung zu erhalten, müssen sie über ihren Vorgesetzten einen Schlüssel mit dem Formular „Vereinbarung Zugang zu den Stickstoffeinrichtungen“ bei der HA 5 beantragen.
Achtung: Tragen Sie zur ihrer Sicherheit immer die vorgeschriebene PSA (persönliche Schutzausrüstung, sprich Kryohandschuhe, Kryoschürze und Schutzbrille oder besser Schutzvisier)!
Diese muss Ihnen von ihrem Fachbereich / Institut /Fachabteilung bereitgestellt werden.
Bitte beachten Sie die neue Stickstoffrichtlinie der TU Kaiserslautern mit den dazugehörigen Anlagen.
Entnahmestellen von Flüssigstickstoff an der TUK
An der TUK befinden sich zwei Versorgungseinrichtungen für die Entnahme von Flüssigstickstoff, eine bei Gebäude 45 und eine bei Gebäude 59. Diese sind von Ihrer Funktion und Bauweise fast identisch, nur bei Gebäude 59 ist noch eine zusätzliche „untere“ Entnahmestelle vorhanden.
An den Anlagen dürfen nur die jeweiligen Entnahmeventile geöffnet werden. Alle anderen Ventile dürfen auf keinem Fall betätigt werden. Die Hinweisschilder und Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.
Informationen zum Gefahrguttransport UN 1977 STICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG, 2.2 Klasse 2, Klassifizierungscode 3A, Beförderungskategorie 3

Stickstoff, tiefkalt flüssig ist Gefahrgut im Sinnde der Gefahrgutverordnung Straße. Deshalb müssen bestimmte Kriterien dieser Verordnung sowie des ADR („Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße") beachtet werden.
Für den internen Transport von Stickstoff benutzen Sie bitte das nachfolgende Webformular