Stabsstelle Innenrevision (IR)
Die Innenrevision der TU Kaiserslautern ist eine hochschulinterne Prüfungseinrichtung, die als Stabsstelle direkt dem Kanzler unterstellt ist. Sie unterstützt die Universitätsleitung bei der Überwachung der Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und prüft auf Anweisung der Hochschulleitung Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufen. Die Innenrevision ist hierbei zu unabhängigem, neutralem und objektivem Handeln verpflichtet. Die Tätigkeit der Innenrevision umfasst neben der Prüfung, Analyse und Berichterstattung auch die Beratung und Begleitung der Umsetzung von Empfehlungen und Verbesserungen. Aufgaben, Rechte und Pflichten der Innenrevision sind in einer Dienstanweisung der TU festgelegt.
Zu den Aufgaben der Innenrevision gehören:
- die "klassischen" Revisionsgebiete, wie:
- die Kassenaufsicht gemäß § 78 Landeshaushaltsordnung (LHO)
- die Prüfung der Verwendungsnachweise für Zuwendungen nach § 44 LHO sowie der Erstellung von Auditzertifikaten für EU-Projekte
- Inventarprüfungen
- Sonderprüfungen und Untersuchungen auf Anweisung des Kanzlers
- die Verwaltung der Dienstsiegel der TU Kaiserslautern
- das Aufgabengebiet Mahnverfahren/Vollstreckungsbescheide
- der Aufgabenkomplex "Antikorruption und Korruptionsprävention".
Kontakt
Steffen Aulenbacher
Gottlieb-Daimler-Str.
Geb. 47/1120
67663 Kaiserslautern
Tel: 0631/205-3678
E-Mail: steffen.aulenbacher(at)verw.uni-kl.de
Melanie Harth
Gottlieb-Daimler-Str.
Geb. 47/1120
67663 Kaiserslautern
Tel: 0631/205-3678
E-Mail: melanie.harth(at)verw.uni-kl.de
Infos der Innenrevision
Vorschriften zur Korruptionsprävention
VV der Landesregierung "Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung" vom 22.01.2019
Rundschreiben der TU Kaiserslautern "Annahme von Geschenken" vom 29.11.2016
Rundschreiben der TU Kaiserslautern "Korruptionsprävention" vom 18.10.2013
Weitere Informationen zur Korruptionsbekämpfung finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums der Finanzen