Erasmus+ Dozentenmobilität
Erasmus+ fördert Lehraufenthalte an ausländischen Hochschuleinrichtungen. Wenn Sie im Hochschulbereich tätig sind, können Sie zeitlich befristet an einer Einrichtung in einem Erasmus+ Programmland unterrichten, solange eine Partnerschaft mit der TUK vorhanden ist. Informieren Sie sich hier über die Austauschmöglichkeiten für Dozentinnen und Dozenten.
Wer kann Teilnehmen?
Folgende Personenkreis kann über Erasmus+ Dozentenmobilität gefördert werden:
- Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur entsendenden Hochschule stehen
- Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte
- Emeritierte Professoren und Lehrende im Ruhestand
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal (Incoming)
Weitere Voraussetzungen
- Sie sind an der TU Kaiserslautern tätig
- Eine Erasmuspartnerschaft mit Ihrer gewünschte Gasteinrichtung ist vorhanden
- Der geplante Aufenthalt dauert mind. 2 und max. 60 Tagen
- Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen. Für jeden weiteren Arbeitstag über eine Woche hinaus (5 Arbeitstage) wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Tag wie folgt berechnet: 8 Stunden geteilt durch 5 Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage
- Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen
Sie können nach möglichen Partneruniversitäten über das Mobility Online Portal suchen:
*Tipp: Bei der Vorselektion beliebigen Studiengang eingeben!
Wenn Sie Ihre gewünschte Partneruniversität ausgesucht haben, nehmen Sie Kontakt mit der ISGS oder mit der Partneruni direkt auf.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU Kommission/Nationalagentur DAAD als Stückkosten bezuschusst werden.
Fahrtkosten
Vor dem Aufenthalt
Die folgenden Dokumente müssen vor dem Aufenthalt eingereicht werden:
- Offizielle Einladung der Partneruniversität (als Brief oder E-Mail)
- Dienstreiseantrag
- Mobility Agreement
- Grant Agreement
Nach dem Aufenthalt
Die folgenden Dokumente müssen nach dem Aufenthalt (innerhalb 2 Wochen) eingereicht werden:
- Aufenthaltsbestätigung
- EU-Survey Onlineumfrage
Kontakt
Cornelia Noll
Gottlieb-Daimler-Str.
Gebäude 47
, Raum 626
67663 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 205 4914
Fax: +49 631 205 3599
E-Mail:
noll@isgs.uni-kl.de
09:00
- 12:00 Uhr
(Mo-Fr)
14:00
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(Mo-Do)