Akkreditierungskriterien - Alte Rechtsgrundlage
Ausführliche Fassungen der externen Dokumente für die Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen nach alter Rechtslage:
- Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009 in der jeweils gültigen Fassung: Link
- Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 in der jeweils gültigen Fassung: Link
- Zur Auslegung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 12.02.2010, zuletzt geändert am 03.06.2013: Link
- Auslegungshinweise zu den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben, Handreichung des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2011: Link
- Landesspezifische Strukturvorgaben im Sinne von verbindlichen Vorgaben für die Akkreditierung von Studiengängen, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 12.09.2012 (Vorgaben für Rheinland-Pfalz, befinden sich auf Seite 4): Link
- Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse, Beschluss vom 16.02.2017 (KMK): Link
- Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen, Beschluss vom 22.03.2011 (Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen): Link
- Handreichung „Studiengänge mit besonderem Profilanspruch“ Beschluss des Akkreditierungsrates vom 10.12.2010: Link
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Arbeitsbereich Akkreditierung