Schwerbehindertenausweis - Verlängerung

Rechzeitig (ca. 2 Monate) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte die Verlängerung beantragt werden, wenn der Ausweis weiterhin genutzt werden soll. Das Versorgungsamt muss die Gültigkeit des Ausweises ohne Änderungen auf Antrag verlängern, solange der der Ausweisausstellung zugrunde liegende Feststellungsbescheid oder Rentenbescheid bzw. die Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung nicht durch eine unanfechtbare neue Entscheidung geändert worden ist. Die Verlängerung erfolgt in der Regel für 5 Jahre. Zuständig ist das Wohnsitz- Versorgungsamt (nach Umzug das Versorgungsamt, das für den neuen Wohnsitz zuständig ist). Im Ausweis sind drei Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer, davon zwei für Verlängerungsmerkmale, vorgesehen. Ist die Gültigkeitsdauer bereits zweimal verlängert worden (also kein Verlängerungsfeld mehr frei), muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Dazu ist ein neues Lichtbild erforderlich. Die Neuausstellung kann nur vom Versorgungsamt vorgenommen werden.

Ansprechpartner

Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Thomas Pauls

1. Stellvertreterin
Petra Kühner

2. Stellvertreter
Jürgen Rahm

3. Stellvertreterin
Gabriele Mohr